Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienst

    Hundeanmeldung Gemeinde Harsum

    ID: L100040_587260147

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2024

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Harsum - Fachbereich 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Oststraße 27

    31177 Harsum

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: info@harsum.de

    Telefon Festnetz: 05127 405-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Gemeinde Harsum

    Adresse

    Hausanschrift

    Oststraße 27

    31177 Harsum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05127 405-0

    Fax: 05127 405-44

    E-Mail: info@harsum.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2008

    Technisch geändert am 05.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gemeinde Harsum - Gemeindeverwaltung Harsum

    Adresse

    Hausanschrift

    Oststr. 27

    31177 Harsum

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@harsum.de

    Telefon Festnetz: 05127 405-0

    Fax: 05127 405-44

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2009

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harsum: Spezielle Hinweise für Gemeinde Harsum

    • Mitteilung der Chip-/Transponder-Nummer
    • Anmeldung im Nds. Hunderegister (www.hunderegister-nds.de)
    • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
    • Sachkundenachweis der Hundehalterin/des Hundehalters
    • Bescheinigung der theoretischenund praktischen Sachkundeprüfung
    • Mitteilung der Chip-/Transponder-Nummer
    • Anmeldung im Nds. Hunderegister (www.hunderegister-nds.de)
    • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
    • Sachkundenachweis der Hundehalterin/des Hundehalters
    • Bescheinigung der theoretischenund praktischen Sachkundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024