Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Hundeanmeldung Gemeinde Harsum
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Harsum - Fachbereich 2
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: info@harsum.de
Telefon Festnetz: 05127 405-0
Kontaktperson
Frau Hannelore Arndt (Steuern und Abgaben)
Frau Marianne Fromm (Steuern und Abgaben)
Gemeinde Harsum - Gemeindeverwaltung Harsum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marianne Fromm (Steuern und Abgaben)
Frau Hannelore Arndt (Steuern und Abgaben)
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harsum: Spezielle Hinweise für Gemeinde Harsum
- Mitteilung der Chip-/Transponder-Nummer
- Anmeldung im Nds. Hunderegister (www.hunderegister-nds.de)
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis der Hundehalterin/des Hundehalters
- Bescheinigung der theoretischenund praktischen Sachkundeprüfung
- Mitteilung der Chip-/Transponder-Nummer
- Anmeldung im Nds. Hunderegister (www.hunderegister-nds.de)
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis der Hundehalterin/des Hundehalters
- Bescheinigung der theoretischenund praktischen Sachkundeprüfung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden