Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Bad Salzdetfurth

    ID: L100040_548896446

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Salzdetfurth

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 6

    31162 Bad Salzdetfurth

    Kontakt

    Fax: 05063 999-111

    Telefon Festnetz: 05063 999-0

    E-Mail: info@bad-salzdetfurth.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Salzdetfurth

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 6

    31162 Bad Salzdetfurth

    Kontakt

    Fax: 05063 999-111

    Telefon Festnetz: 05063 999-0

    E-Mail: info@bad-salzdetfurth.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Salzdetfurth

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 6

    31162 Bad Salzdetfurth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05063 999-0

    Fax: 05063 999-111

    E-Mail: info@bad-salzdetfurth.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English