Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Salzhemmendorf: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in der unten verlinkten Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug mit einem Hund vor. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht automatisch mit der Anmeldung erfolgt. Bitte beachten Sie dazu folgenden Link:
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in der unten verlinkten Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug mit einem Hund vor. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht automatisch mit der Anmeldung erfolgt. Bitte beachten Sie dazu folgenden Link:
Online-Dienste
Digitales Sepa-Lastschriftmandat
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Vertrauensniveau
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Hundehaltung Anmeldung
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Verlust der Hundesteuermarke
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Fachdienst Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr Mo 14.00 -16.30 Uhr Do 14.00 -18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05153 808-133
E-Mail: info@salzhemmendorf.de
Kontaktperson
Herr Mumme
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Salzhemmendorf: Hundehaltung Anmeldung
Die Hundesteuer wird jährlich zum 01.07. eingezogen.
Die Hundesteuer wird jährlich zum 01.07. eingezogen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Salzhemmendorf: Hundehaltung Anmeldung
Für die Anmeldung Ihres Hundes fallen keine Gebühren an.
Die Hundehaltung ist jedoch steuerpflichtig. Die Steuerpflicht entsteht:
- Bei neugeborenen Hunden mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
- Bei Zuzug oder Aufnahme eines mehr als drei Monate alten Hundes mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme oder den Zuzug folgenden Kalendermonats.
Für den Einzug der Hundesteuer haben Sie die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen oder ein bereits bestehendes Lastschriftmandat bei dem Flecken Salzhemmendorf um die Hundesteuer zu ergänzen. In diesem Fall wird die Steuer automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Alternativ können Sie die Hundesteuer fristgerecht überweisen. Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der verlinkten Hundesteuersatzung.
Viertel- oder halbjährliche Zahlung ist nur auf Antrag möglich und bedarf der Begründung.
Für die Anmeldung Ihres Hundes fallen keine Gebühren an.
Die Hundehaltung ist jedoch steuerpflichtig. Die Steuerpflicht entsteht:
- Bei neugeborenen Hunden mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
- Bei Zuzug oder Aufnahme eines mehr als drei Monate alten Hundes mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme oder den Zuzug folgenden Kalendermonats.
Für den Einzug der Hundesteuer haben Sie die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen oder ein bereits bestehendes Lastschriftmandat bei dem Flecken Salzhemmendorf um die Hundesteuer zu ergänzen. In diesem Fall wird die Steuer automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Alternativ können Sie die Hundesteuer fristgerecht überweisen. Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der verlinkten Hundesteuersatzung.
Viertel- oder halbjährliche Zahlung ist nur auf Antrag möglich und bedarf der Begründung.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Salzhemmendorf: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung