Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Salzhemmendorf: Hundehaltung Anmeldung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist in der unten verlinkten Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug mit einem Hund vor. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht automatisch mit der Anmeldung erfolgt. Bitte beachten Sie dazu folgenden Link:

    Online-Dienste

    Digitales Sepa-Lastschriftmandat

    ID: L100040_536163927

    Beschreibung

    Erteilen Sie dem Flecken Salzhemmendorf ein Sepa-Lastschriftmandat. Es wird ein BundID-Konto mit aktivierter Online-Ausweisfunktion benötigt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Rechtverbindliche Unterschrift

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Hundehaltung Anmeldung

    ID: L100040_448328580

    Beschreibung

    Es wird ein BundID-Konto mit aktivierter Online-Ausweisfunktion benötigt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verlust der Hundesteuermarke

    ID: L100040_448504961

    Beschreibung

    Es wird ein BundID-Konto mit aktivierter Online-Ausweisfunktion benötigt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Salzhemmendorf - Fachdienst Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 2

    31020 Salzhemmendorf

    Haltestellen

    • Haltestelle: Salzhemmendorf Hauptstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 50
      • Bus: 50

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr Mo 14.00 -16.30 Uhr Do 14.00 -18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05153 808-133

    E-Mail: info@salzhemmendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Salzhemmendorf: Hundehaltung Anmeldung

    Die Hundesteuer wird jährlich zum 01.07. eingezogen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Salzhemmendorf: Hundehaltung Anmeldung

    Für die Anmeldung Ihres Hundes fallen keine Gebühren an. 

    Die Hundehaltung ist jedoch steuerpflichtig. Die Steuerpflicht entsteht: 

    1. Bei neugeborenen Hunden mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
    2. Bei Zuzug oder Aufnahme eines mehr als drei Monate alten Hundes mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme oder den Zuzug folgenden Kalendermonats.

    Für den Einzug der Hundesteuer haben Sie die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen oder ein bereits bestehendes Lastschriftmandat bei dem Flecken Salzhemmendorf um die Hundesteuer zu ergänzen. In diesem Fall wird die Steuer automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Alternativ können Sie die Hundesteuer fristgerecht überweisen. Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der verlinkten Hundesteuersatzung.

    Viertel- oder halbjährliche Zahlung ist nur auf Antrag möglich und bedarf der Begründung. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Bemerkungen

    Hinweise für Salzhemmendorf: Hundehaltung Anmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de