Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Hameln: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht innerhalb von 14 Tagen vor,

    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.



    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht innerhalb von 14 Tagen vor,

    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.



    Online-Dienst

    An/Abmeldung Hundesteuer

    ID: L100040_448328597

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Hundehaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    31785 Hameln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 15:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05151 202-1562

    E-Mail: hundehaltung@hameln.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hameln: Hundehaltung Anmeldung

    • Versicherungsschein zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung
    • Nachweis EU-Chip/Transponder (Implantierungsnachweis = Stichcode ggf. im Hundepass zu finden)
    • ggf. Nachweis über theoretische und praktische Sachkunde (§3 NHundG)
    • ggf. SEPA-Lastschriftmandat bei Lastschriftverfahren
    • Versicherungsschein zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung
    • Nachweis EU-Chip/Transponder (Implantierungsnachweis = Stichcode ggf. im Hundepass zu finden)
    • ggf. Nachweis über theoretische und praktische Sachkunde (§3 NHundG)
    • ggf. SEPA-Lastschriftmandat bei Lastschriftverfahren

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Hameln: Hundehaltung Anmeldung

    • Hundesteuersatzung
    • Hundesteuersatzung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hameln: Hundehaltung Anmeldung

    Die Gebühren sind der aktuellen Hundesteuersatzung zu entnehmen.

    Hundesteuersatzung

    Die Gebühren sind der aktuellen Hundesteuersatzung zu entnehmen.

    Hundesteuersatzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Hameln: Hundehaltung Anmeldung

    Der Hund ist im Niedersächsischen Hunderegister zu registrieren.

    Diese Registrierung können Sie im Rahmen der Anmeldung im Onlineportal vornehmen unter Hundesteuer Stadt Hameln oder unter www.hunderegister-nds.de/login.

    Der Hund ist im Niedersächsischen Hunderegister zu registrieren.

    Diese Registrierung können Sie im Rahmen der Anmeldung im Onlineportal vornehmen unter Hundesteuer Stadt Hameln oder unter www.hunderegister-nds.de/login.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024