Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Hameln: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht innerhalb von 14 Tagen vor,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht innerhalb von 14 Tagen vor,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
An/Abmeldung Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Hundehaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 15:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05151 202-1562
E-Mail: hundehaltung@hameln.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hameln: Hundehaltung Anmeldung
- Versicherungsschein zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung
- Nachweis EU-Chip/Transponder (Implantierungsnachweis = Stichcode ggf. im Hundepass zu finden)
- ggf. Nachweis über theoretische und praktische Sachkunde (§3 NHundG)
- ggf. SEPA-Lastschriftmandat bei Lastschriftverfahren
- Versicherungsschein zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung
- Nachweis EU-Chip/Transponder (Implantierungsnachweis = Stichcode ggf. im Hundepass zu finden)
- ggf. Nachweis über theoretische und praktische Sachkunde (§3 NHundG)
- ggf. SEPA-Lastschriftmandat bei Lastschriftverfahren
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Hameln: Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuersatzung
- Hundesteuersatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hameln: Hundehaltung Anmeldung
Die Gebühren sind der aktuellen Hundesteuersatzung zu entnehmen.
Hundesteuersatzung
Die Gebühren sind der aktuellen Hundesteuersatzung zu entnehmen.
Hundesteuersatzung
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Hameln: Hundehaltung Anmeldung
Der Hund ist im Niedersächsischen Hunderegister zu registrieren.
Diese Registrierung können Sie im Rahmen der Anmeldung im Onlineportal vornehmen unter Hundesteuer Stadt Hameln oder unter www.hunderegister-nds.de/login.
Der Hund ist im Niedersächsischen Hunderegister zu registrieren.
Diese Registrierung können Sie im Rahmen der Anmeldung im Onlineportal vornehmen unter Hundesteuer Stadt Hameln oder unter www.hunderegister-nds.de/login.
Weitere Informationen
Hinweise für Hameln: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden