Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienste

    Anmeldung zur Hundesteuer

    ID: L100040_448324448

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Webservice, Stadt Münder am Deister)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Bad Münder am Deister)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hunderegister

    ID: L100040_447982035

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2022 (von: Webservice, Stadt Münder am Deister)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Bad Münder am Deister)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Münder am Deister - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertorstraße 1

    31848 Bad Münder am Deister

    Behindertenparkplatz: Steinhof
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Wermuthstr.
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Steinhof
    Anzahl: 23
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wermuthstr.
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Feuerteich

    Bus: 10,15,16,17,18

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Klingel am Außengebäude

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05042 943-112

    Telefon Festnetz: 05042 943-113

    Fax: 05042 943-155

    E-Mail: steueramt@bad-muender.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2021 (von: Westphal, Marcus)

    Technisch geändert am 13.05.2021 (von: Westphal, Marcus)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Fachdienst 1.13 - Finanzen / Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertorstraße 1

    31848 Bad Münder am Deister

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstags zusätzlich: 13.30 Uhr - 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05042 943-113

    Fax: 05042 943-155

    E-Mail: steueramt@bad-muender.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Webservice, Stadt Münder am Deister)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Bad Münder am Deister)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)