Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Kirchdorf: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Zum Serviceportal Samtgemeinde Kirchdorf
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Fachbereich II - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin!
Kontakt
Kontaktperson
Herr Rohlfs
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Kirchdorf: Hundehaltung Anmeldung
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Heimtierausweis oder Impfbuch
- Bescheinigungen über die theoretische Sachkundeprüfung
- Bescheinigungen über die praktischen Sachkundeprüfung
- Beleg über die Anmeldung im Hunderegister Niedersachsen
- Haftpflichtversicherung
- Beleg über die Kennzeichnung des Hundes per Microchip
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Kirchdorf: Hundehaltung Anmeldung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Kirchdorf: Hundehaltung Anmeldung
Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung.
Gemeinde Bahrenborstel
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Barenburg
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Freistatt
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Kirchdorf
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Varrel
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Wehrbleck
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Kirchdorf: Hundehaltung Anmeldung
Weitere Informationen
Hinweise für Kirchdorf: Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Bahrenborstel
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Barenburg
- Hundehaltung Abmeldung
- Anmeldung eines Hundes
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Freistatt
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchdorf
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Wehrbleck
- SEPA-Lastschriftmandat
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Varrel
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung