Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Kirchdorf: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Samtgemeinde Kirchdorf

    ID: L100040_475753112

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    27245 Kirchdorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin!

    Kontakt

    Fax: 04273 88-47

    Telefon Festnetz: 04273 88-0

    E-Mail: info@kirchdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Kirchdorf: Hundehaltung Anmeldung

    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Heimtierausweis oder Impfbuch
    • Bescheinigungen über die theoretische Sachkundeprüfung
    • Bescheinigungen über die praktischen Sachkundeprüfung
    • Beleg über die Anmeldung im Hunderegister Niedersachsen
    • Haftpflichtversicherung
    • Beleg über die Kennzeichnung des Hundes per Microchip

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Kirchdorf: Hundehaltung Anmeldung

    Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung.

    Gemeinde Bahrenborstel
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro
    Weitere Hunde 140,00 Euro
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro

    Gemeinde Barenburg
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro
    Weitere Hunde 140,00 Euro
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro

    Gemeinde Freistatt
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro
    Weitere Hunde 140,00 Euro
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro

    Gemeinde Kirchdorf
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro
    Weitere Hunde 140,00 Euro
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro

    Gemeinde Varrel
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro
    Weitere Hunde 140,00 Euro
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro

    Gemeinde Wehrbleck
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro
    Weitere Hunde 140,00 Euro
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English