Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Allgemeine Informationen

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Stadt Wunstorf geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser Hund in einer anderen Gemeinde bereits versteuert wird.


    Allgemeine Informationen

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Stadt Wunstorf geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser Hund in einer anderen Gemeinde bereits versteuert wird.


    Online-Dienste

    Hund abmelden

    ID: L100040_435203586

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2021

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Hund anmelden

    ID: L100040_435203587

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2021

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Stadt Wunstorf
    Fachbereich Steuern und Abgaben
    Südstr. 1
    31515 Wunstorf

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 1

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-346

    E-Mail: Abgaben@wunstorf.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    „Ohne Moos nix los“ – und damit herzlich willkommen im Fachbereich 22 Steuern und Abgaben. Hier kümmern sich sechs Kolleginnen und Kollegen um alles, was mit den städtischen Steuern und weiteren Abgaben zu tun hat. Hier wird aber nicht nur im stillen Kämmerlein mit Zahlen jongliert, sondern vor allem auch der Kontakt mit den unterschiedlichsten Steuer- und Beitragspflichtigen gepflegt - vom Hundehalter bis hin zum Großkonzern ist hier alles vertreten. Wir kümmern uns um alle Probleme und Fragen der Steuer- und Beitragspflichtigen, damit am Ende nicht nur die Kasse stimmt, sondern alle zufrieden sind.“

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Das ausgefüllte Formular zur Anmeldung und Abmeldung eines Hundes.

    Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite im pdf-Format.

    Das ausgefüllte Formular zur Anmeldung und Abmeldung eines Hundes.

    Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite im pdf-Format.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Wer einen Hund halten will muss die dafür erforderliche Sachkunde nach § 3 NHundG (Niedersächsisches gesetz über das Halten von Hunden) besitzen (Umgangssprachlich auch "Hundeführerschein"). Hierbei ist zu beachten, dass die theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen ist. Bitte legen Sie mit der Anmeldung des Hundes den Nachweis der Sachkundeprüfung sowie eine Kopie der Haftpflichtversicherung vor.

    Wer einen Hund halten will muss die dafür erforderliche Sachkunde nach § 3 NHundG (Niedersächsisches gesetz über das Halten von Hunden) besitzen (Umgangssprachlich auch "Hundeführerschein"). Hierbei ist zu beachten, dass die theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen ist. Bitte legen Sie mit der Anmeldung des Hundes den Nachweis der Sachkundeprüfung sowie eine Kopie der Haftpflichtversicherung vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Es gilt die Hundesteuersatzung der Stadt Wunstorf.

    Es gilt die Hundesteuersatzung der Stadt Wunstorf.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Der Beginn und das Ende der Hundehaltung ist von der Halterin / dem Halter binnen einer Woche bei der Stadt schriftlich anzuzeigen. Im Fall der Abgabe des Hundes an eine andere Person innerhalb des Stadtgebietes sind bei der Ab- bzw. Ummeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

    Der Beginn und das Ende der Hundehaltung ist von der Halterin / dem Halter binnen einer Woche bei der Stadt schriftlich anzuzeigen. Im Fall der Abgabe des Hundes an eine andere Person innerhalb des Stadtgebietes sind bei der Ab- bzw. Ummeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Für die Anmeldung oder Abmeldung des Hundes fallen keine weiteren Gebühren an.

    Die Steuer selbst beträgt

       für den ersten Hund      108 €

       für den zweiten Hund    138 €

       für den dritten Hund      174 €

       für den ersten gefährlichen Hund     612 €

       für den zweiten gefährlichen Hund   816 €

       für den dritten gefährlichen Hund     1.020 €

    für ein Jahr.

    Für die Anmeldung oder Abmeldung des Hundes fallen keine weiteren Gebühren an.

    Die Steuer selbst beträgt

    für den ersten Hund 108 €

    für den zweiten Hund 138 €

    für den dritten Hund 174 €

    für den ersten gefährlichen Hund 612 €

    für den zweiten gefährlichen Hund 816 €

    für den dritten gefährlichen Hund 1.020 €

    für ein Jahr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024