Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Allgemeine Informationen

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Stadt Wunstorf geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser Hund in einer anderen Gemeinde bereits versteuert wird.


    Online-Dienste

    Hund abmelden

    ID: L100040_435203586

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hund anmelden

    ID: L100040_435203587

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 1

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr Do. 14.30 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-346

    E-Mail: Abgaben@wunstorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Das ausgefüllte Formular zur Anmeldung und Abmeldung eines Hundes.

    Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite im pdf-Format.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Wer einen Hund halten will muss die dafür erforderliche Sachkunde nach § 3 NHundG (Niedersächsisches gesetz über das Halten von Hunden) besitzen (Umgangssprachlich auch "Hundeführerschein"). Hierbei ist zu beachten, dass die theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen ist. Bitte legen Sie mit der Anmeldung des Hundes den Nachweis der Sachkundeprüfung sowie eine Kopie der Haftpflichtversicherung vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Es gilt die Hundesteuersatzung der Stadt Wunstorf.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Der Beginn und das Ende der Hundehaltung ist von der Halterin / dem Halter binnen einer Woche bei der Stadt schriftlich anzuzeigen. Im Fall der Abgabe des Hundes an eine andere Person innerhalb des Stadtgebietes sind bei der Ab- bzw. Ummeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Für die Anmeldung oder Abmeldung des Hundes fallen keine weiteren Gebühren an.

    Die Steuer selbst beträgt

    für den ersten Hund 108 €

    für den zweiten Hund 138 €

    für den dritten Hund 174 €

    für den ersten gefährlichen Hund 612 €

    für den zweiten gefährlichen Hund 816 €

    für den dritten gefährlichen Hund 1.020 €

    für ein Jahr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de