Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Stadt Wunstorf geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser Hund in einer anderen Gemeinde bereits versteuert wird.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Stadt Wunstorf geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser Hund in einer anderen Gemeinde bereits versteuert wird.
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zuständige Stelle
Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen
Stadt Wunstorf
Fachbereich Steuern und Abgaben
Südstr. 1
31515 Wunstorf
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-346
E-Mail: Abgaben@wunstorf.de
Kontaktperson
Herr Torsten Friedrich
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen
Das ausgefüllte Formular zur Anmeldung und Abmeldung eines Hundes.
Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite im pdf-Format.
Das ausgefüllte Formular zur Anmeldung und Abmeldung eines Hundes.
Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite im pdf-Format.
Voraussetzungen
Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen
Wer einen Hund halten will muss die dafür erforderliche Sachkunde nach § 3 NHundG (Niedersächsisches gesetz über das Halten von Hunden) besitzen (Umgangssprachlich auch "Hundeführerschein"). Hierbei ist zu beachten, dass die theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen ist. Bitte legen Sie mit der Anmeldung des Hundes den Nachweis der Sachkundeprüfung sowie eine Kopie der Haftpflichtversicherung vor.
Wer einen Hund halten will muss die dafür erforderliche Sachkunde nach § 3 NHundG (Niedersächsisches gesetz über das Halten von Hunden) besitzen (Umgangssprachlich auch "Hundeführerschein"). Hierbei ist zu beachten, dass die theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen ist. Bitte legen Sie mit der Anmeldung des Hundes den Nachweis der Sachkundeprüfung sowie eine Kopie der Haftpflichtversicherung vor.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen
Es gilt die Hundesteuersatzung der Stadt Wunstorf.
Es gilt die Hundesteuersatzung der Stadt Wunstorf.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen
Der Beginn und das Ende der Hundehaltung ist von der Halterin / dem Halter binnen einer Woche bei der Stadt schriftlich anzuzeigen. Im Fall der Abgabe des Hundes an eine andere Person innerhalb des Stadtgebietes sind bei der Ab- bzw. Ummeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Der Beginn und das Ende der Hundehaltung ist von der Halterin / dem Halter binnen einer Woche bei der Stadt schriftlich anzuzeigen. Im Fall der Abgabe des Hundes an eine andere Person innerhalb des Stadtgebietes sind bei der Ab- bzw. Ummeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen
Für die Anmeldung oder Abmeldung des Hundes fallen keine weiteren Gebühren an.
Die Steuer selbst beträgt
für den ersten Hund 108 €
für den zweiten Hund 138 €
für den dritten Hund 174 €
für den ersten gefährlichen Hund 612 €
für den zweiten gefährlichen Hund 816 €
für den dritten gefährlichen Hund 1.020 €
für ein Jahr.
Für die Anmeldung oder Abmeldung des Hundes fallen keine weiteren Gebühren an.
Die Steuer selbst beträgt
für den ersten Hund 108 €
für den zweiten Hund 138 €
für den dritten Hund 174 €
für den ersten gefährlichen Hund 612 €
für den zweiten gefährlichen Hund 816 €
für den dritten gefährlichen Hund 1.020 €
für ein Jahr.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Wunstorf: Hunde An-, Ab- und Ummeldungen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden