Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Uetze: Hund Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

      • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
      • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
      • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.



    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

      • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
      • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
      • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.



    Online-Dienst

    Anmeldung Hund

    ID: L100040_486428478

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 9

    31311 Uetze

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05173 970-170

    E-Mail: buergerservice@uetze.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Uetze: Hund Anmeldung

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen zwei Wochen bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Hierfür ist das Anmeldeformular zu verwenden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen zwei Wochen bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Hierfür ist das Anmeldeformular zu verwenden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Uetze: Hund Anmeldung

    Gebühren für die An- und Abmeldung fallen nicht an.

    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt in der Gemeinde Uetze jährlich:

    Für den ersten Hund           88,- Euro,
    für den zweiten Hund        129,- Euro,
    für jeden weiteren Hund    129,- Euro,
    gefährliche Hunde             440,- Euro.

    Die Gebühr ist jährlich zum 01.07. fällig.

    Gebühren für die An- und Abmeldung fallen nicht an.

    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt in der Gemeinde Uetze jährlich:

    Für den ersten Hund 88,- Euro,
    für den zweiten Hund 129,- Euro,
    für jeden weiteren Hund 129,- Euro,
    gefährliche Hunde 440,- Euro.

    Die Gebühr ist jährlich zum 01.07. fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024