Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Uetze: Hund Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
-
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
-
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Anmeldung Hund
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05173 970-170
E-Mail: buergerservice@uetze.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Uetze: Hund Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Uetze: Hund Anmeldung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Uetze: Hund Anmeldung
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen zwei Wochen bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Hierfür ist das Anmeldeformular zu verwenden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen zwei Wochen bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Hierfür ist das Anmeldeformular zu verwenden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Uetze: Hund Anmeldung
Gebühren für die An- und Abmeldung fallen nicht an.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt in der Gemeinde Uetze jährlich:
Für den ersten Hund 88,- Euro,
für den zweiten Hund 129,- Euro,
für jeden weiteren Hund 129,- Euro,
gefährliche Hunde 440,- Euro.
Die Gebühr ist jährlich zum 01.07. fällig.
Gebühren für die An- und Abmeldung fallen nicht an.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt in der Gemeinde Uetze jährlich:
Für den ersten Hund 88,- Euro,
für den zweiten Hund 129,- Euro,
für jeden weiteren Hund 129,- Euro,
gefährliche Hunde 440,- Euro.
Die Gebühr ist jährlich zum 01.07. fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden