Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.


    Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,

      • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
      • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
      • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Springe durchgeführt wird.



    Online-Dienste

    Hundehaltung Anmeldung

    ID: L100040_457517162

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hunderegister Niedersachsen

    ID: L100040_417145537

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hundesteuer Sepa-Mandat

    ID: L100040_477071927

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hundesteueranmeldung - Ergänzende Angaben

    ID: L100040_525736107

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Springe, wenn der Hund im Stadtgebiet von Springe gehalten wird.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 20 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Burghof 1

    31832 Springe

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst Finanzwesen ist für die Haushaltswirtschaft (Beschaffung, Planung Verwendung und Kontrolle öffentlicher Mittel) sowie insbesondere die Aufstellung, Feststellung und Ausführung der eigenen Haushaltspläne zuständig. Circa ein Viertel aller ordentlichen Erträge der Stadt Springe wird von den Bürgern direkt über Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer aufgebracht. Die Veranlagung dieser zur stetigen Aufgabenerfüllung erforderlichen eigenen öffentlich-rechtlichen Finanzmittel (derzeit ca. 12 Mio. €) erfolgt durch die Steuerabteilung des Fachdienstes Finanzen.

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung

    • Ausgefülltes Anmeldeformular

    Zusendung gern per E-Mail oder Fax. Auch ist eine papierlose Online-Anmeldung möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Springe anzumelden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Die Hundesteuer beträgt

    • für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
    • für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
    • und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English