Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,
-
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
-
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
-
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Springe durchgeführt wird.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,
-
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
-
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
-
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Springe durchgeführt wird.
Online-Dienste
Hundehaltung Anmeldung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Hunderegister Niedersachsen
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Vertrauensniveau
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Hundesteuer Sepa-Mandat
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Hundesteueranmeldung - Ergänzende Angaben
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Springe, wenn der Hund im Stadtgebiet von Springe gehalten wird.
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Springe, wenn der Hund im Stadtgebiet von Springe gehalten wird.
Ansprechpartner
Fachdienst 20 - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: finanzen@springe.de
Kontaktperson
Frau Geide
Zuständig für
- Sonstiges: hundesteuer@springe.de
Fax: 05041 73-9285
Telefon Festnetz: 05041 73-285
E-Mail: cornelia.geide@springe.de
Frau Stappenbeck
Zuständig für
- Sonstiges: hundesteuer@springe.de
Telefon Festnetz: 05041 73-257
Fax: 05041 73-9257
E-Mail: hildegard.stappenbeck@springe.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung
- Ausgefülltes Anmeldeformular
Zusendung gern per E-Mail oder Fax. Auch ist eine papierlose Online-Anmeldung möglich.
- Ausgefülltes Anmeldeformular
Zusendung gern per E-Mail oder Fax. Auch ist eine papierlose Online-Anmeldung möglich.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuersatzung der Stadt Springe
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Hundesteuersatzung der Stadt Springe
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Springe anzumelden.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Springe anzumelden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Die Hundesteuer beträgt
- für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
- für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
- und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Die Hundesteuer beträgt
- für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
- für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
- und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.
Weitere Informationen
Hinweise für Springe: Hundehaltung Anmeldung
- HundesteuersatzungHundesteuersatzung Stadt Springe
- Merkblatt Hundehaltung
- Anmeldung Hund Vordruck
- Anmeldung Hund Vordruck
- HundesteuersatzungHundesteuersatzung Stadt Springe
- Merkblatt Hundehaltung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung