Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Langenhagen: Hundehaltung Anmeldung
- Steuerbefreiungs- und Ermäßigungsgründe sind der Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen zu entnehmen. Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind gesondert zu stellen und entsprechend zu begründen (siehe Hundesteuersatzung). Geeignete Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
- Steuerbefreiungs- und Ermäßigungsgründe sind der Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen zu entnehmen. Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind gesondert zu stellen und entsprechend zu begründen (siehe Hundesteuersatzung). Geeignete Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Online-Dienste
Hunderegisteranmeldung* | Niedersachsen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
20.02 - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Langenhagen: Hundehaltung Anmeldung
Die Anmeldefrist für die Hundeanmeldung beträgt 14 Tage ab Aufnahme in den Haushalt.
Die Anmeldefrist für die Hundeanmeldung beträgt 14 Tage ab Aufnahme in den Haushalt.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Langenhagen: Hundehaltung Anmeldung
- Formular zur Anmeldung eines Hundes
- Datenschutzerklärung Steuerbereich
- 22.02 Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen
- 32.01 Anlage 3 - Brinker Park (Hundeauslauffläche)
- Hundeauslauf_Silbersee
- Hundeauslauffläche_Brinker_Park.PDF
- Hundeauslaufläche Riesefelder (Stadtpark)
- Hundeauslauffläche_Wietzepark
- Infoblatt Hunderegister
- Hundeauslaufflächen in Langenhagen | Stadt Langenhagen
- Kultur & Freizeit
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuer Festsetzung
- Hundeauslauffläche_Wietzepark
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- 22.02 Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen
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- Infoblatt Hunderegister
- Hundeauslaufflächen in Langenhagen | Stadt Langenhagen
- Hundeauslaufläche Riesefelder (Stadtpark)
- Hundeauslauffläche_Brinker_Park.PDF
- Hundehaltung Abmeldung
- 32.01 Anlage 3 - Brinker Park (Hundeauslauffläche)
- Formular zur Anmeldung eines Hundes
- Hundesteuer Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden