Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienste
Anmeldung Hunderegister
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Anzeige über den Verlust einer Hundesteuermarke
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Hund anmelden
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Sachgebiet Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05524 853-125
Fax: 05524 853-223
E-Mail: steuerabteilung@badlauterberg.de
E-Mail: rathaus@badlauterberg.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Bad Lauterberg im Harz: Hundehaltung Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bad Lauterberg im Harz: Hundehaltung Anmeldung
Die aktuellen Steuersätze entnehmen sie bitte der örtlichen Satzung (siehe Rechtsgrundlage.)
Die aktuellen Steuersätze entnehmen sie bitte der örtlichen Satzung (siehe Rechtsgrundlage.)
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Lauterberg im Harz: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung