Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Uslar geregelt. Danach sind Hunde innerhalb einer Woche anzumelden

    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
    • wenn der Hund älter als drei Monate ist
    • für Hunde unter drei Monaten ist noch keine Steuer zu zahlen, eine Anmeldung ist aber schon möglich.

    Zudem besteht die Pflicht zur Eintragung im Hunderegister, diese wird nicht von der Stadt Uslar durchgeführt. (Es erfolgt aber eine stichprobenartige Kontrolle). Hunde sind dort vor Vollendung des 7. Lebensmonats anzumelden, ältere Hunde einen Monat nach Anschaffung. Zweck der Registrierung ist es, den Hundehalter bei Verlust anhand der Chip-Nummer zügig ermitteln zu können. Andere freiwillige Hunderegister (wie z.B. TASSO) ersetzen die Pflicht nicht. Die Registrierung ist bei der Anmeldung nachzuweisen.


    Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

    Das für Postweg oder Telefax notwendige Formular kann unter https://www.hunderegister-nds.de/download heruntergeladen werden.

    Hundehalter, die sich erstmals einen Hund angeschafft haben müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Wer nachweislich inerhalb der letzten 10 Jahre (vor Beginn der Hundehaltung) mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, braucht die Prüfung nicht abzulegen (Nachweis z.B. durch Hundesteuerbescheid, Versicherungsbescheinigung). Auch dieser Nachweis ist bei der Anmeldung mitzubringen oder nachzureichen.

    Informationen zum Sachkundenachweis



    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Uslar geregelt. Danach sind Hunde innerhalb einer Woche anzumelden

    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
    • wenn der Hund älter als drei Monate ist
    • für Hunde unter drei Monaten ist noch keine Steuer zu zahlen, eine Anmeldung ist aber schon möglich.

    Zudem besteht die Pflicht zur Eintragung im Hunderegister, diese wird nicht von der Stadt Uslar durchgeführt. (Es erfolgt aber eine stichprobenartige Kontrolle). Hunde sind dort vor Vollendung des 7. Lebensmonats anzumelden, ältere Hunde einen Monat nach Anschaffung. Zweck der Registrierung ist es, den Hundehalter bei Verlust anhand der Chip-Nummer zügig ermitteln zu können. Andere freiwillige Hunderegister (wie z.B. TASSO) ersetzen die Pflicht nicht. Die Registrierung ist bei der Anmeldung nachzuweisen.


    Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

    Das für Postweg oder Telefax notwendige Formular kann unter https://www.hunderegister-nds.de/download heruntergeladen werden.

    Hundehalter, die sich erstmals einen Hund angeschafft haben müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Wer nachweislich inerhalb der letzten 10 Jahre (vor Beginn der Hundehaltung) mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, braucht die Prüfung nicht abzulegen (Nachweis z.B. durch Hundesteuerbescheid, Versicherungsbescheinigung). Auch dieser Nachweis ist bei der Anmeldung mitzubringen oder nachzureichen.

    Informationen zum Sachkundenachweis



    Online-Dienste

    Hunderegister Niedersachsen

    ID: L100040_519493051

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Webservice, Stadt Uslar)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Uslar)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100040_527529326

    Beschreibung

    Testbetrieb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2023 (von: Webservice, Stadt Uslar)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Anmeldung

    Die Anmeldung kann im Bürgerbüro (Uslar, Graftstr. 7, Zimmer 4) oder der Finanzverwaltung (Zimmer 17) erfolgen.

    Die Anmeldung kann im Bürgerbüro (Uslar, Graftstr. 7, Zimmer 4) oder der Finanzverwaltung (Zimmer 17) erfolgen.

    Ansprechpartner

    Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Graftstraße 7

    37170 Uslar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05571 307-120

    Fax: 05571 307-107

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2022 (von: Webservice, Stadt Uslar)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Uslar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Anmeldung

    • Das Formular zur Anmeldung von Hunden (kann auch bei der zuständigen Stelle vor Ort ausgefüllt werden)
    • Nachweis über die Sachkunde ODER Hundehaltung der letzten 10 Jahre (davon 2 Jahre ohne Unterbrechung)
    • Nachweis über die Haftpflichtversicherung
    • Nachweis über die Anmeldung im Nds. Hunderegister
    • Nummer des Transponderchips (bei Hunden, die älter als sechs Monate sind)
    • Das Formular zur Anmeldung von Hunden (kann auch bei der zuständigen Stelle vor Ort ausgefüllt werden)
    • Nachweis über die Sachkunde ODER Hundehaltung der letzten 10 Jahre (davon 2 Jahre ohne Unterbrechung)
    • Nachweis über die Haftpflichtversicherung
    • Nachweis über die Anmeldung im Nds. Hunderegister
    • Nummer des Transponderchips (bei Hunden, die älter als sechs Monate sind)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Anmeldung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Anmeldung

    Die Hundesteuer beträgt in der Stadt Uslar

    • für den ersten Hund                 72 Euro/Jahr
    • für den zweiten Hund             120 Euro/Jahr
    • für jeden weiteren Hund        156 Euro/Jahr   
    • für gefährliche Hunde             600 Euro/Jahr

    Die Zahlung ist am 01.07. jeden Jahres fällig und bezieht sich dann auf den Zeitraum 01.01.-31.12. des Jahres. Auf Antrag kann die Zahlung zum 01.04. und 01.10. des Jahres erfolgen.

    Angaben zu Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

    Die Hundesteuer beträgt in der Stadt Uslar

    • für den ersten Hund 72 Euro/Jahr
    • für den zweiten Hund 120 Euro/Jahr
    • für jeden weiteren Hund 156 Euro/Jahr
    • für gefährliche Hunde 600 Euro/Jahr

    Die Zahlung ist am 01.07. jeden Jahres fällig und bezieht sich dann auf den Zeitraum 01.01.-31.12. des Jahres. Auf Antrag kann die Zahlung zum 01.04. und 01.10. des Jahres erfolgen.

    Angaben zu Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Anmeldung

    Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Hunde müssen lt. Satzung außerhalb der Wohnung oder eines umzäunten Grundstücks diese Marke tragen. Bei Abmeldung ist die Marke zurückzugeben.

    Bei Verlust der Marke kann eine neue für 1 Euro erworben werden.

    Auf § 8 der Hundesteuersatzung "Ordnungswidrigkeiten" wird hingewiesen, dieser kommt zur Anwendung, wenn die An- und Abmeldungen nicht wie in der Satzung erläutert erfolgen.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundesteuer Abmeldung".

    Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Hunde müssen lt. Satzung außerhalb der Wohnung oder eines umzäunten Grundstücks diese Marke tragen. Bei Abmeldung ist die Marke zurückzugeben.

    Bei Verlust der Marke kann eine neue für 1 Euro erworben werden.

    Auf § 8 der Hundesteuersatzung "Ordnungswidrigkeiten" wird hingewiesen, dieser kommt zur Anwendung, wenn die An- und Abmeldungen nicht wie in der Satzung erläutert erfolgen.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundesteuer Abmeldung".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)