Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Northeim.
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Stadt Northeim.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Hunderegister Niedersachsen
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Vertrauensniveau
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Hundesteuer-Anmeldung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Northeim Abteilung 1.1 Finanzmanagement, Kasse (Team Steuern, Gebühren).
Ansprechpartner
Team Steuern, Gebühren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: Mo-Do 07:30 - 16:00 Uhr, Termine bis 18:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr, Termine bis 16:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Cornelia Treu
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung
Anmeldung:
Anmeldeformular mit folgenden Anlagen
1. Kopie der Haftpflichtversicherung
2. Kopie Anmeldung im nieders. Hunderegister
3. Sachkundenachweis
Abmeldung:
Abmeldeformular (zzgl. tierärztliche Bescheinigung falls vorhanden)
Formulare
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung
- Kommunale Hundesteuersatzung
- Verwaltungskostensatzung
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung
Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung
An- und Abmeldungen haben grds. innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung
Anmeldung:
Es fällt eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 30,00 Euro an.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt sind jährlich zu zahlen:
a) für den ersten Hund 100,00 Euro
b) für den zweiten Hund 132,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 198,00 Euro
d) für jeden gefährlichen Hund 660,00 Euro
Abmeldung:
Es fällt keine Gebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen kommunalen Hundesteuersatzung.
Bei Fragen rund um die Hundesteuer stehen wir Ihnen unter den o.g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden