Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Northeim.

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Wegzug des Hundehalters

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Stadt Northeim.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.



    Online-Dienste

    Hunderegister Niedersachsen

    ID: L100040_459682725

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hundesteuer-Anmeldung

    ID: L100040_459537544

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Northeim Abteilung 1.1 Finanzmanagement, Kasse (Team Steuern, Gebühren).

    Ansprechpartner

    Team Steuern, Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Scharnhorstplatz 1

    37154 Northeim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: Mo-Do 07:30 - 16:00 Uhr, Termine bis 18:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr, Termine bis 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung

    Anmeldung:

    Anmeldeformular mit folgenden Anlagen

    1. Kopie der Haftpflichtversicherung
    2. Kopie Anmeldung im nieders. Hunderegister
    3. Sachkundenachweis

    Abmeldung:
    Abmeldeformular (zzgl. tierärztliche Bescheinigung falls vorhanden)

    Formulare

    Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung

    Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung

    An- und Abmeldungen haben grds. innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung

    Anmeldung:

    Es fällt eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 30,00 Euro an.

    Nach der Hundesteuersatzung der Stadt sind jährlich zu zahlen:

    a) für den ersten Hund 100,00 Euro

    b) für den zweiten Hund 132,00 Euro

    c) für jeden weiteren Hund 198,00 Euro

    d) für jeden gefährlichen Hund 660,00 Euro

    Abmeldung:

    Es fällt keine Gebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Northeim: Hundehaltung Anmeldung

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Bei Fragen rund um die Hundesteuer stehen wir Ihnen unter den o.g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de