Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienst
Hundesteuer Anmeldung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Finanzen
Adresse
Postanschrift
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
Formulare
Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
Stichwörter
Finanzbuchhaltung, Kasse, Stadtkasse
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Wolfsburg: Hundean- / -abmeldung (Stadt Wolfsburg)
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wolfsburg: Hundean- / -abmeldung (Stadt Wolfsburg)
An- oder Abmeldung eines Hundes innerhalb von 14 Tagen nach Beginn oder Ende der Hundehaltung.
An- oder Abmeldung eines Hundes innerhalb von 14 Tagen nach Beginn oder Ende der Hundehaltung.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wolfsburg: Hundean- / -abmeldung (Stadt Wolfsburg)
Die Steuer beträgt jährlich:
- für den Ersthund 108,00 €
- für den zweiten Hund 144,00 €
- für den dritten und jeden weiteren Hund 168,00 €
Die Steuer beträgt jährlich:
- für den Ersthund 108,00 €
- für den zweiten Hund 144,00 €
- für den dritten und jeden weiteren Hund 168,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden