Ganztagsschulen
Beschreibung
Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel an vier Tagen (manche an drei Tagen) pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilgebundener Form organisiert sind. Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.
Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einzelschule. Weitere Informationen sowie die Liste aller Ganztagsschulen in Niedersachsen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Hinweise für Radolfshausen: Ganztagsschulen
Ansprechperson ist die Schulleitung der jeweiligen Grundschule.
Ansprechperson ist die Schulleitung der jeweiligen Grundschule.
Ansprechpartner
Fachbereich 1 Zentrale Verwaltung und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07.30-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag & Mittwoch 09.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag 07.30-12.00 Uhr Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wilde (Fachbereichsleitung Zentrale Verwaltung u. Finanzen)
Telefon Festnetz: 05507 9678-30
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 09.10.2015
Stichwörter
Betreuungsangebote, Nachmittagsangebote, Ganztagsschulen