Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen

    Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.

    Beschreibung

    Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn

    • für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
    • die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Celle

    ID: L100040_547408481

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Celle - Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Französischen Garten 1

    29221 Celle

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5141 126399

    Telefon Festnetz: +49 5141 126401

    E-Mail: umwelt@celle.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    • Der Fachdienst 64, Umweltschutz, umfasst die Untere Naturschutzbehörde (UNB), Untere Wasserbehörde (UWB), Untere Bodenschutzbehörde (UBB) und den Immissionsschutz.
    • Klimaschutz ist als Fachdienst 71 direkt dem Dezernat III, Bauen und Umwelt zugeordnet. 
    • Termine sollten möglichst mit den entsprechenden Sachbearbeitern direkt vereinbar werden.

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Celle - Amt für Umwelt und ländlichen Raum

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3211

    29232 Celle

    Hausanschrift

    Trift 27

    29221 Celle

    Parkplätze

    • Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05141 916-6699

    Telefon Festnetz: 05141 916-6601

    E-Mail: ea@lkcelle.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Celle

    Empfänger: Kreiskasse Celle

    IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00

    BIC: NOLADE21CEL

    Bankinstitut: Sparkasse Celle

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Werder 9

    29221 Celle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 755-0

    Fax: 05141 755-88

    E-Mail: poststelle@gaa-ce.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Anzeigeformular
    • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
    • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten

    Voraussetzungen

    Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Anzeige online aufgeben wollen:

    • Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein.
    • Die Wasserbehörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
    • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
    • Sie kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen.

    Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail aufgeben wollen:

    • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der zuständigen Behörde zu.
    • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.

    Fristen

    Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 06.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    wassergefährdend, Anlagensicherheit, Wassergefährdende Stoffe, Wasserbehörde, Gefährdungsstufe, Errichten, Anzeige, Anzeigepflicht, Stoffe, AwSV, Umgang, Prüfpflichtige Anlage, ändern, Anlage, wesentliche Änderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de