Heimbetreuung
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Hinweise für Friesland: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.
Die näheren Angaben hierzu finden Sie unten unter
Dienstleistungen (-> Hilfe zur Pflege oder -> Häusliche Pflege)
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.
Die näheren Angaben hierzu finden Sie unten unter
Dienstleistungen (-> Hilfe zur Pflege oder -> Häusliche Pflege)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.
Ansprechpartner
Fachbereich Soziales und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Zugang über Philosophenweg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ihnenfeld
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben P - Z
Telefon Festnetz: 04461 919-6070
Fax: 04461 919-7720
E-Mail: pflege@friesland.de
Frau Schiel
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben J - O
Telefon Festnetz: 04461 919-6020
E-Mail: pflege@friesland.de
Fax: 04461 919-7720
Frau Schmidt
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A - I
Fax: 04461 919-7720
Telefon Festnetz: 04461 919-6160
E-Mail: pflege@friesland.de
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Friesland: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe -, Siebtes Kapitel "Hilfe zur Pflege"
Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe -, Siebtes Kapitel "Hilfe zur Pflege"
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007