Heimerziehung

    Heimbetreuung

    Beschreibung

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

    Hinweise für Friesland: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

    Allgemeine Informationen

    Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.

    Die näheren Angaben hierzu finden Sie unten unter

    Dienstleistungen (-> Hilfe zur Pflege oder -> Häusliche Pflege)



    Allgemeine Informationen

    Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.

    Die näheren Angaben hierzu finden Sie unten unter

    Dienstleistungen (-> Hilfe zur Pflege oder -> Häusliche Pflege)



    Online-Dienste

    Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

    ID: L100040_589387181

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2024

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kontaktformular Pflege

    ID: L100040_482427219

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Soziales und Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlosserplatz 3

    26441 Jever

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Zugang über Philosophenweg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-7720

    E-Mail: soziales@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr F. Börgardts, Stellvertreter: Herr M. Lottmann

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 25.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Friesland: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

    Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe -, Siebtes Kapitel "Hilfe zur Pflege"

    Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe -, Siebtes Kapitel "Hilfe zur Pflege"

    Weitere Informationen

    Hinweise für Friesland: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024