Hausschlachtung anmelden
Beschreibung
Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten Produkte ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden dürfen.
Dies bedeutet auch, dass dieses Fleisch weder an Bekannte noch an Verwandte, die nicht im eigenen Haushalt leben, abgegeben werden darf. Hierbei ist es unerheblich, ob die Abgabe unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgt.
Sofern eine Abgabe an Dritte geplant ist, so muss die Schlachtung in einem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb durchgeführt werden.
Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit Ihrer Arbeit.
Der amtlichen (Schlachttier- und) Fleischuntersuchung (ggf. inkl. Trichinenuntersuchung) bei Hausschlachtungen unterliegen
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Farmwild
- Ziegen und andere Paarhufer,
- Pferde und andere Einhufer,
sofern Ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Beschreibung
Der Bereich Veterinärwesen ist Anlaufstelle für Informationen, Angelegenheiten und die Bearbeitung von Anträgen zu folgenden Themen:
- Tierhaltung
- Gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren (Haltung, Zucht, Handel, Nutzung etc.)
- Gefährliche Hunde/Gefahrtiere
- Tierische Nebenprodukte
- Tierkörperbeseitigung
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierschutz
- Tiergesundheit (Atteste, Gesundheitsbescheinigungen)
- Tierarzneimittel
- Fleischhygiene
- Veterinärangelegenheiten allgemein
Informationen zur Trichinenprobenentnahme, -untersuchung und -abgabe finden Sie hier.
Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bestehen insbesondere darin, Lebensmittel von der Produktion bis zur Abgabe an den Verbraucher zu überwachen.
Ziel der Überwachung ist es, durch unangemeldete Kontrollen sicherzustellen, dass die Bestimmungen über
- Schutz der menschlichen Gesundheit
- Schutz vor Täuschung
- Hygiene
- Kennzeichnung
- Werbung
- Zusatzstoffe
- Rückstände und Umweltkontaminanten
- Schadstoffe
- Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
- Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
- sowie neuartige Lebensmittel
auf allen Stufen des Verkehrs, also von der Produktion bis zum Verbraucher, eingehalten werden.
Für die erforderliche Laboruntersuchungen werden von den Lebensmittelkontrolleuren Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben genommen.
Sind Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben, im Wert gemindert oder nicht verkehrsfähig, trifft die Lebensmittelüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen und setzt sie durch.
Die zuständigen Mitarbeiter überprüfen Betriebe regelmäßig auf:
- Bau- und Einrichtungssubstanz
- Arbeitabläufe
- Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene
- Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
- Etikettierung und Kenntlichmachung der Produkte
Bei der Inspektion werden beispielsweise Liefernachweise, Temperaturaufzeichnungen, Hygieneschulungsnachweise sowie Getränke und Speisenkarten eingesehen und ausgewertet.
Das Kontrollteam berät darüber hinaus die verantwortlichen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln und informiert sie über die zum Schutz der Verbraucher bestehenden Vorschriften. Darüber hinaus nehmen sie bereits im Vorfeld zu Bauvorhaben Stellung und beraten in allen Fragen, die ihren Aufgabenbereich betreffen.
Die Abteilung ist auch Ansprechpartner bei Verbraucherbeschwerden.
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Bürger- und Unternehmensservice
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1761
29507 Uelzen
Öffnungszeiten
Mo., Die. und Do. : 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. : 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Die Anmeldung zur Hausschlachtung muss schriftlich erfolgen und sollte nachfolgende Angaben enthalten:
- Wann soll die Hausschlachtung erfolgen?
- Wo soll die Hausschlachtung und anschließende Fleischuntersuchung stattfinden? Vollständiger Name und Adresse, Kontaktdaten inkl. Telefon
- Welches Tier wird geschlachtet (Tierart, ggf. Ohrmarke)?
- Wie viele Tiere werden geschlachtet?
- Wer schlachtet die Tiere?
Voraussetzungen
- Tierhaltereigenschaften sind erfüllt.
- Die Verwendung aus dem aus der Hausschlachtung gewonnen Fleisch ist nur für den eigenen Haushalt des Tierbesitzers erlaubt.
- Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde Betäuben und Töten im Rahmen der Schlachtung) verfügen, um die Tiere vor jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden zu verschonen. Sie dürfen nur nach einer Betäubung, die Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit bis zum Tod garantiert, getötet werden (§ 12 TierSchlV). Wenn der Auftraggeber einen Dienstleister beansprucht, muss er sich über das Vorhandensein des Sachkundenachweises gemäß Tierschutzschlacht-Verordnung für die entsprechende Tierart vergewissern.
- Es müssen gesetzesmäßige Betäubungsverfahren angewendet werden, alle Vorgaben zur Entblutung sowie Verbote in Zusammenhang mit der Schlachtung müssen eingehalten werden
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung einheitlicher praktischer Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen in Bezug auf für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission in Bezug auf amtliche Kontrollen
Verfahrensablauf
- Sie melden die Schlachtung der vorgesehenen Tiere/des vorgesehenen Tieres mit geplantem Schlachtdatum und Uhrzeit sowie Ort der Hausschlachtung zur Untersuchung an. Insofern das Tier/die Tiere keine Anzeichen von gestörtem Allgemeinbefinden zeigt/zeigen, kann geschlachtet werden. Achten Sie bitte darauf, dass das Tier gesund, fit und vital ist. Liegen Anzeichen für ein gestörtes Allgemeinbefinden vor, muss der amtliche Tierarzt vor der Schlachtung eine amtliche Schlachttieruntersuchung durchführen und das Tier zur Schlachtung freigeben.
- Im Anschluss dürfen Sie bei vorhandener Kenntnis und Fähigkeiten (Sachkunde Betäuben und Töten im Rahmen der Schlachtung) die Hausschlachtung durchführen oder durch einen Dienstleister (mit Sachkundenachweis gemäß Tierschutzschlacht-Verordnung) durchführen lassen. Vergewissern Sie sich in diesem Falle bitte, dass ein gültiger Sachkundenachweis für die entsprechende Tierart vorhanden ist
- Nach der Schlachtung des Tieres schaut sich der amtliche Tierarzt das gewonnene Fleisch und dessen Organe an.
- Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird das Fleisch zur Weiterverarbeitung frei gegeben.
- Bei Schweinen und Pferden erfolgt im Anschluss auch noch die Trichinenuntersuchen (Fadenwürmer). Erst wenn das Ergebnis dieser Untersuchung vorliegt, kann Fleisch dieser Tierarten zur Weiterverarbeitung freigegeben werden.
- Nebenprodukte der Schlachtung (Schlachtabfälle), insbesondere bei Rindern, Schafen und Ziegen das spezifische Risikomaterial, sind ordnungsgemäß über die entsprechenden zugelassenen Entsorgungsunternehmen zu entsorgen.
Fristen
Fristen, die ggf. einzuhalten sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.
Kosten
Die Gebühr ergibt sich aus Nr. VI.3.3.2 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 03.12.2024
Stichwörter
Fleischhygiene, Schlachten, Schafe, Lebensmittel tierischer Herkunft, Lebensmittel, Hygiene, Schweine, Rinder, Lebensmittelhygiene, Ziegen, Pferde, Schlachttier, Fleisch