Hausschlachtung DurchführungOnline erledigen

    Hausschlachtung

    Beschreibung

    Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblichen Schlachthofes verstanden. Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit ihrer Arbeit.

    Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen unterliegen

    • Rinder
    • Schweine
    • Schafe
    • Gehegewild
    • Ziegen und andere Paarhufer,
    • Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.

    Hinweise für Göttingen: Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Hausschlachtung

    Die Untersuchung wird von den amtlich bestellten Fleischbeschautierärztinnen und -tierärzten sowie amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten vorgenommen.

    Bei der Frage, welche dieser Personen für Ihren Bereich zuständig ist, siehe bitte hier

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Göttingen

    ID: L100040_473368799

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Kontakt

    Fax: 0551 525-180

    Telefon Festnetz: 0551 525-0

    E-Mail: info@landkreisgoettingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anmeldung zur Hausschlachtung muss schriftlich erfolgen und sollte nachfolgende Angaben enthalten:

    • Wann soll die Hausschlachtung erfolgen?
    • Welches Tier wird geschlachtet (Tierart, ggf. Ohrmarke)?
    • Wie viele Tiere werden geschlachtet?

    Voraussetzungen

    • Die Verwendung aus dem aus der Hausschlachtung gewonnen Fleisch ist nur für den eigenen Haushalt des Tierbesitzers erlaubt.
    • Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um das Leid bzw. die Schmerzen des zu schlachtenden Tieres so gering wie möglich zu halten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Sie melden die zur Schlachtung vorgesehenen Tiere zur Schlachtungsuntersuchung an. Diese erfolgt durch einen amtlichen Tierarzt, der das gesunde Tier zur Schlachtung frei gibt.
    2. Im Anschluss dürfen Sie bei vorhandener Kenntnis die Hausschlachtung durchführen, oder durch einen Dienstleister durchführen lassen.
    3. Nach der Tötung des Tieres schaut sich der amtliche Tierarzt das gewonnene Fleisch und dessen Organe an.
    4. Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird das Fleisch zur Weiterverarbeitung frei gegeben.
    5. Bei Schweinen und Pferden erfolgt im Anschluss auch noch die Trichinenuntersuchen (Fadenwürmer). Erst wenn das Ergebnis dieser Untersuchung vorliegt, kann Fleisch von Tieren dieser Tierarten zur Weiterverarbeitung frei gegeben werden.

    Fristen

    Fristen, die ggf. einzuhalten sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt

    Kosten

    Die Gebühr ergibt sich aus Nr. VI.3.3.2 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

    Hinweise für Göttingen: Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Hausschlachtung

    Die Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Landkreis Göttingen und in der Stadt Göttingen ab 01.01.2017.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schweine, Ziegen, Lebensmittel tierischer Herkunft, Rinder, Schlachten, Pferde, Fleisch, Fleischhygiene, Lebensmittelhygiene, Schafe, Schlachttier, Lebensmittel, Hygiene

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de