Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium
Das Gymnasium ist eine Schulform des allgemein bildenden Schulwesens. Es umfasst grundsätzlich die Schuljahrgänge 5 bis 13, kann aber auch ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 (Sekundarbereich II - gymnasiale Oberstufe) geführt werden.
Beschreibung
Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.
Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtuntericht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist ab dem 6. Schuljahrgang zu erlernen. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (11. Schuljahrgang). Im Falle des Schulabgangs können nach Maßgabe der in Klasse 10 erzielten Leistungen sämtliche Abschlüsse des Sekundarbereichs I erworben werden.
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (11. Schuljahrgang) und eine zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang), sie endet mit der Abiturprüfung nach 13 Schuljahren.
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Diese berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Universität, Hochschule und Fachhochschule, unbeschadet ggf. hochschuleigener Zulassungs-verfahren und Zulassungsvoraussetzungen.
Bei vorzeitigem Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden. Der schulische Teil der Fachhochschulreife führt in Verbindung mit einem berufsbezogenen Teil zur allgemeinen Fachhochschulreife. Diese berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen, an entsprechenden integrierten Studiengängen an Gesamthochschulen und eingeschränkt ggf. nach individuellen Zulassungsverfahren auch an entsprechenden Bachelorstudiengängen an einigen Universitäten.
Hinweise für Hannover: Gymnasium
Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 13.
Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und leitet dazu an, wissenschaftlich zu arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung. Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht.
An den Gymnasien ist Englisch grundsätzlich erste Pflichtfremdsprache (Klassen 5 bis 10). Eine zweite Fremdsprache ist pflichtmäßig zu erlernen ab dem 6. Schuljahrgang. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
Gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Schuljahrgänge 11 bis 13. Sie gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Klasse 11) und eine zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang). Sie endet mit der Abiturprüfung nach dreizehn Schuljahren.
In der Einführungsphase wird im Klassenverband unterrichtet, in der Qualifikationsphase in Kursen.
Am Ende des 11. Jahrgangs wählen die Schülerinnen und Schüler ein Fächerprofil, mit dem sie ihren persönlichen Schwerpunkt (Schwerpunktfächer) setzen. Die gewählte Fachkombination wird bis zum Abitur beibehalten.
Gewählt werden kann zwischen einem sprachlichen und einem naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. Entsprechend dem Angebot der jeweiligen Schule ist auch ein gesellschaftswissenschaftlicher, ein musisch-künstlerischer oder ein sportlicher Schwerpunkt möglich.
Unabhängig von dieser Wahl müssen drei Kernfächer durchgehend belegt werden: Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache und Mathematik. Neben die Schwerpunktfächer und Kernfächer treten weitere Ergänzungs- und Wahlfächer sowie ein Seminarfach.
Abschlüsse
Am Ende der Sekundarstufe I können im Fall des Schulabgangs alle möglichen Abschlüsse des allgemeinbildenden Schulwesens nach dem 10. Schuljahrgang erworben werden. Am Ende der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Bei Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden.
Berufsorientierung
Im Gymnasium bilden das Schülerbetriebspraktikum, die Betriebserkundung und die Berufs-und Studienberatung der Agentur für Arbeit zusammen mit der dazugehörigen Vor- und Nachbereitung den Schwerpunkt berufsorientierender Maßnahmen. Das Schülerbetriebspraktikum umfasst als Blockpraktikum zehn bis 15 Schultage, die in der Regel in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung abgeleistet werden.
Offene Ganztagsschulen
Die Gymnasien in städtischer Trägerschaft sind drei- bis fünfzügige Schulen und werden als offene Ganztagsschulen angeboten. Fast alle Gymnasien bieten ein Mittagessen für ihre Schülerinnen und Schüler an.
Weitere Informationen zum Thema Gymnasium finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Online-Dienst
Schulstandorte (Übersichtskarte)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständig ist das Gymnasium, bei dem Sie das Kind anmelden möchten.
Ansprechpartner
Leinetalschulen - Gymnasium und Realschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: info@leinetalschulen.de
Stadt Hannover - 40.06.604 - GY Helene-Lange-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-43658
Fax: +49 511 168-41299
Internet
Stadt Hannover - 40.06.601 - GY Bismarckschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 511 168-41371
Telefon Festnetz: +49 511 168-43456
Internet
Stadt Hannover - 40.06.602 - GY Elsa-Brändström-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-43554
Fax: +49 511 168-44361
Internet
Stadt Hannover - 40.06.607 - GY Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadt Hannover - 40.06.609 - GY Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32207
Fax: +49 511 168-32104
Internet
Stadt Hannover - 40.06.612 - GY Ricarda-Huch-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-44095
Fax: +49 511 168-41313
Internet
Stadt Hannover - 40.06.604A - GY Helene-Lange-Schule (Außenstelle)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadt Hannover - 40.06.608 - GY Käthe-Kollwitz-Schule (Außenstelle)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadt Hannover - 40.06.612A - GY Ricarda-Huch-Schule (Außenstelle)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 511 168-39739
Telefon Festnetz: +49 511 168-39738
E-Mail: gyricarda-huch-schule-aussenstelle@hannover-stadt.de
Internet
Stadt Hannover - 40.06.615 - GY Tellkampfschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-43699
Fax: +49 511 168-46207
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung an ein Gymnasium werden folgende Unterlagen benötigt:
- Halbjahreszeugnis Ihres Kindes aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule
- ggfls. weitere Unterlagen auf Anforderung durch die Schule
Formulare
Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen.
- Die Wahl der weiterführenden Schulform ist im Rahmen des vor Ort vorhandenen Schulangebots im übrigen Ihre freie Entscheidung als Erziehungsberechtigte/r (ggfls. nach vorheriger Beratung durch die bisher besuchte Grundschule).
Rechtsgrundlage(n)
- Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums"
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO)
- Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihr Kind bei dem für Sie zuständigen Gymnasium an.
- Nach der Anmeldung teilen Sie der Grundschule mit, welches Gymnasium Ihr Kind zukünftig besuchen wird.
Fristen
- Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien
- Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Hinweise für Hannover: Gymnasium
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Kultusministerium am 13.04.2021
Stichwörter
Grunschule, Hochschulreife, Abitur