Grundstückswert Ermittlung

    Grundstückswertermittlung: Auskünfte zum Grundstücksmarkt (Immobilienmarkt), Wertermittlungsdaten, Verkehrswertgutachten

    Die niedersächsischen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sorgen durch Grundstückswertermittlungen sowie durch Marktbeobachtungen und -analysen für Grundstücksmarkttransparenzfür alle interessierten Personen. Erhalten Sie hier Auskunft zu den angebotenen Leistungen.

    Beschreibung

    Vorrangige Aufgabe der amtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist es, durch Grundstückswertermittlungen sowie durch Marktbeobachtungen bzw. -analysen zur Transparenz des Grundstücksmarktes beizutragen. Die rechtliche Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung ist das Baugesetzbuch. Die Gutachterausschüsse erfüllen im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:

    1. Marktbeobachtung durch die Führung einer Kaufpreissammlung und Ableitung von Grundstücksmarktdaten
    2. Marktaufklärung durch die Ableitung von Bodenrichtwerten (allgemeine, flächendeckende Markttransparenz)
    3. Marktaufklärung durch die Erstellung von Verkehrswertgutachten (einzelfallbezogene, punktuelle Markttransparenz)

    Auf Grundlage des Baugesetzbuches erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt übertragen werden soll. Die Grundstückskaufverträgewerden von den beurkundenden Notarinnen oder Notaren übermittelt. Die Inhalte dieser Verträge werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen in Datenbanken (Kaufpreissammlungen) erfasst und gespeichert. Diese Daten, welche auf tatsächlich gezahlten Kaufpreisen basieren, werden durch die Gutachterausschüsse zur Ableitung von Preisen, Umsätzen und weiteren wichtigen Daten des Immobilienmarktes ausgewertet. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert und können daher nicht ausgewertet werden.

    Sämtliche durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung abgeleiteten Grundstücksmarktdaten werden allgemein verfügbar im Internet präsentiert. Grundstücksmarktdaten sind gleichermaßen eine Hilfestellung, wenn Sie in der professionellen Immobilienbewertung tätig sind wie auch bei Ihren privaten Anliegen, wenn Sie eine Wertorientierung für eine Immobilie benötigen. Insgesamt wird damit ein erheblicher Beitrag zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt mit amtlicher Qualität geleistet.

    Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt ein Gutachterausschuss bzw. dessen Geschäftsstelle auch Auskunft aus der Kaufpreissammlung.

    Die Grundstücksmarktdaten sowie Bodenrichtwerte werden Ihnen auf der Seite Immobilienmarkt Niedersachsen kostenfrei bereitgestellt. Verkehrswertgutachten können bei dem jeweils zuständigen Gutachterausschuss kostenpflichtig beantragt werden.

    Hinweis zu den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte:

    Die Gutachterausschüsse sind für bestimmte und durch das Land festgelegte Regionen in Niedersachsen zuständig; dem Obere Gutachterausschuss obliegt die Zuständigkeit für das gesamte Landesgebiet. Die Ausschüsse setzen sich zusammen aus vorsitzenden und ehrenamtlichen Mitgliedern. Die vorsitzenden Mitglieder sind Angehörige der Vermessungs- und Katasterverwaltung, ehrenamtliche Mitglieder sind fachkundige Personen aus dem weiten Feld der Immobilienwirtschaft, z. B. aus dem Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Landwirtschaft, Finanzwirtschaft oder Maklerwesen.

    Ein Gutachterausschuss ist stets selbständig und unabhängig tätig. Für die Unterstützung der Aufgabenerledigung verfügt jeder Gutachterausschuss über eine Geschäftsstelle, die ebenfalls bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung der jeweiligen Regionaldirektion des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) angesiedelt ist.

    Online-Dienst

    Grundstückswertermittlung beantragen

    ID: L100040_501076146

    Beschreibung

    NAVO Antrag Grundstückswertermittlung beantragen LGLN Dez 4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Den für Sie örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte finden Sie über die Internetseite der Gutachterausschüsse in Niedersachsen: www.gag.niedersachsen.de

    Zuständigkeit

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse in Niedersachsen sind bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen eingerichtet. Diese können jeweils für mehrere Landkreise und kreisfreie Städte zuständig sein.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Sulingen-Verden - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Sulingen-Verden

    Adresse

    Hausanschrift

    Galtener Straße 16

    27232 Sulingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04271 801-505

    Fax: 04271 801-501

    E-Mail: gag-sul-ver@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Voraussetzungen im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf erforderlich, da es sich um eine Kontaktaufnahme zur Beratung handelt

    Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf unterscheidet sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über den Ablauf im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.

    Fristen

    Keine Frist

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: 3 Werktage

    Bemerkung:

    Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Bearbeitungsdauer im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.

    Kosten

    Vorkasse: Nein

    Bezeichnung der Kosten: Gebühr

    Zahlungsweise: Rechnung

    Bemerkung:

    Die Kosten variieren je nach Art der gewünschten Leistung.

    Sofern die Leistungen nicht kostenfrei sind, wird die Höhe von gebührenpflichtigen Leistungen in der jeweils aktuellen Fassung der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss (GOGut) geregelt. Über die Gebühren im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MI-Referat 44 am 27.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    LGLN, Vermessung, Wertermittlung, Flurstück, Gutachter, Grundstück, Gutachterausschuss, Katasteramt, Kataster, Vermessungsamt, Grundstückswertermittlung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de