Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

    Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei

    • Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
    • voller Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
    • Schwangerschaft,
    • Alleinerziehung von Kindern,
    • kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit,
    • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung,
    • gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfBM oder vergleichbarer Einrichtung und
    • Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Hilfe zur Schulbildung oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 SGB IX erhalten.

    Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

    .Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Ronnenberg: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

    Allgemeine Informationen

    Je nach Bedarf/Anspruch beinhalten beide Leistungsarten im Wesentlichen:

    • Regelsätze
    • Unterkunfts- und Heizkosten im angemessenen Umfang
    • Mehrbedarfe wegen Alters oder Erwerbsminderung, Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung und kostenaufwändiger Ernährung
    • einmalige Leistungen
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Höhe und Inhalt der pauschalierten und monatlichen Regelsätze ab 01.01.2022:

    • Alleinstehende, Alleinerziehende: 449,00 €
    • Ehegatten und Alleinstehende in besonderer Wohnform: 404,00 €
    • Haushaltsangehörige ab 18 Jahre: 360,00 €
    • Haushaltsangehörige 14 bis 17 Jahre: 376,00 €
    • Haushaltsangehörige 6 bis 13 Jahre: 311,00 €
    • Haushaltsangehörige bis 5 Jahre :285,00 €


    Allgemeine Informationen

    Je nach Bedarf/Anspruch beinhalten beide Leistungsarten im Wesentlichen:

    • Regelsätze
    • Unterkunfts- und Heizkosten im angemessenen Umfang
    • Mehrbedarfe wegen Alters oder Erwerbsminderung, Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung und kostenaufwändiger Ernährung
    • einmalige Leistungen
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Höhe und Inhalt der pauschalierten und monatlichen Regelsätze ab 01.01.2022:

    • Alleinstehende, Alleinerziehende: 449,00 €
    • Ehegatten und Alleinstehende in besonderer Wohnform: 404,00 €
    • Haushaltsangehörige ab 18 Jahre: 360,00 €
    • Haushaltsangehörige 14 bis 17 Jahre: 376,00 €
    • Haushaltsangehörige 6 bis 13 Jahre: 311,00 €
    • Haushaltsangehörige bis 5 Jahre :285,00 €


    Allgemeine Informationen

    Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung. Sie sichert den notwendigen Lebensunterhalt. Dazu gehören die Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und weitere persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

    Das Sozialamt schaut mit Ihnen gemeinsam auf Ihre persönliche Lebenssituation. Wenn Sie über 65 Jahre alt sind und allein leben, erhalten Sie den Regelbedarf: 502 Euro. Ehepaare und Partner*innen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, erhalten 451 Euro.

    An wen muss ich mich wenden?

    Wichtig: Sie müssen für die Grundsicherung einen Antrag stellen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Sozialverwaltung in Ihrem Wohnort. Die Mitarbeitenden beraten Sie gerne und unterstützen beim Ausfüllen des Antrages.

    Für die Region Hannover finden Sie die Kontaktdaten zu den Sozialämtern der Städte und Gemeinden hier:

    www.hannover.de/grundsicherung-region

    Voraussetzungen

    Ehe und Partnerschaft: Ob Sie eine Grundsicherung erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Berücksichtigt wird auch das Einkommen Ihres*r Partner*in.

    Kinder und Eltern: Bei Ihrer Grundsicherung spielt das Einkommen Ihres Kindes oder Ihrer Kinder keine Rolle. Einzige Ausnahme: Das Jahresbruttoeinkommen von mindestens einem Ihrer Kinder liegt über 100.000 Euro.

    Vermögen: Um Ihre Grundsicherung zu bekommen, dürfen Sie als Alleinstehende*r bis zu 10.000 Euro besitzen. Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft, dann sind es 20.000 Euro. Auch wenn Sie über ein Hausgrundstück bzw. Wohneigentum verfügen, kann Ihnen Grundsicherung zustehen. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Sozialamt.

    Um die Grundsicherung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

    - Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in Deutschland. Wenn Sie im Ausland leben, erhalten Sie in der Regel keine Grundsicherung

    - Sie sind 65 Jahre und älter

    - Sie können mit Ihrer (Alters-)Rente Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht finanzieren oder beziehen keine Rente

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Im Rahmen der Beantragung wird mit Ihnen abgesprochen, welche Unterlagen erforderlich sind. Das können z.B. ein Mietvertrag oder Einkommen- und Vermögensnachweise sein.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Bewilligung beginnt am Ersten des Monats. Haben Sie zum Beispiel Ihren Antrag am 06. November gestellt und Ihr Antrag wird bewilligt, erhalten Sie rückwirkend ab dem 01. November die Grundsicherung. Sie erhalten die Grundsicherung zunächst für zwölf Monate.

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe (SGB XII)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

    Was sollte ich noch wissen?

    Sie erhalten entweder Wohngeld oder Grundsicherung. Wovon Sie mehr profitieren, kann Ihnen die Wohngeldstelle oder das Sozialamt Ihres Wohnortes ausrechnen.



    Allgemeine Informationen

    Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung. Sie sichert den notwendigen Lebensunterhalt. Dazu gehören die Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und weitere persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

    Das Sozialamt schaut mit Ihnen gemeinsam auf Ihre persönliche Lebenssituation. Wenn Sie über 65 Jahre alt sind und allein leben, erhalten Sie den Regelbedarf: 502 Euro. Ehepaare und Partner*innen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, erhalten 451 Euro.

    An wen muss ich mich wenden?

    Wichtig: Sie müssen für die Grundsicherung einen Antrag stellen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Sozialverwaltung in Ihrem Wohnort. Die Mitarbeitenden beraten Sie gerne und unterstützen beim Ausfüllen des Antrages.

    Für die Region Hannover finden Sie die Kontaktdaten zu den Sozialämtern der Städte und Gemeinden hier:

    www.hannover.de/grundsicherung-region

    Voraussetzungen

    Ehe und Partnerschaft: Ob Sie eine Grundsicherung erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Berücksichtigt wird auch das Einkommen Ihres*r Partner*in.

    Kinder und Eltern: Bei Ihrer Grundsicherung spielt das Einkommen Ihres Kindes oder Ihrer Kinder keine Rolle. Einzige Ausnahme: Das Jahresbruttoeinkommen von mindestens einem Ihrer Kinder liegt über 100.000 Euro.

    Vermögen: Um Ihre Grundsicherung zu bekommen, dürfen Sie als Alleinstehende*r bis zu 10.000 Euro besitzen. Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft, dann sind es 20.000 Euro. Auch wenn Sie über ein Hausgrundstück bzw. Wohneigentum verfügen, kann Ihnen Grundsicherung zustehen. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Sozialamt.

    Um die Grundsicherung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

    - Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in Deutschland. Wenn Sie im Ausland leben, erhalten Sie in der Regel keine Grundsicherung

    - Sie sind 65 Jahre und älter

    - Sie können mit Ihrer (Alters-)Rente Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht finanzieren oder beziehen keine Rente

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Im Rahmen der Beantragung wird mit Ihnen abgesprochen, welche Unterlagen erforderlich sind. Das können z.B. ein Mietvertrag oder Einkommen- und Vermögensnachweise sein.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Bewilligung beginnt am Ersten des Monats. Haben Sie zum Beispiel Ihren Antrag am 06. November gestellt und Ihr Antrag wird bewilligt, erhalten Sie rückwirkend ab dem 01. November die Grundsicherung. Sie erhalten die Grundsicherung zunächst für zwölf Monate.

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe (SGB XII)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

    Was sollte ich noch wissen?

    Sie erhalten entweder Wohngeld oder Grundsicherung. Wovon Sie mehr profitieren, kann Ihnen die Wohngeldstelle oder das Sozialamt Ihres Wohnortes ausrechnen.



    Online-Dienst

    Kurzantrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    ID: L100040_491743204

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2023 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Ronnenberg: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

    Team Sozialleistungen
    Rathaus 2, Hansastr. 38
    30952 Ronnenberg
    E-Mail: soziales@ronnenberg.de

    Jobcenter Region Hannover Standort Ronnenberg
    Saturnstraße 8, 30952 Ronnenberg
    Tel.: 05109/27896-0

    Jobcenter Calenberger Esplanade
    Calenberger Esplanade 1-6, 30159 Hannover
    Tel.: 0511/12332-0

    Agentur für Arbeit Hannover - Familienkasse
    Brühlstr. 4, 30169 Hannover
    Tel.: 0511/919-0

    Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
    Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
    Tel.: 0511/829-0

    oder Rentenversicherung Bund
    Ruhrstr. 2, 10709 Berlin
    Tel.: 030/865-1

    Team Sozialleistungen
    Rathaus 2, Hansastr. 38
    30952 Ronnenberg
    E-Mail: soziales@ronnenberg.de

    Jobcenter Region Hannover Standort Ronnenberg
    Saturnstraße 8, 30952 Ronnenberg
    Tel.: 05109/27896-0

    Jobcenter Calenberger Esplanade
    Calenberger Esplanade 1-6, 30159 Hannover
    Tel.: 0511/12332-0

    Agentur für Arbeit Hannover - Familienkasse
    Brühlstr. 4, 30169 Hannover
    Tel.: 0511/919-0

    Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
    Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
    Tel.: 0511/829-0

    oder Rentenversicherung Bund
    Ruhrstr. 2, 10709 Berlin
    Tel.: 030/865-1

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    23 - Team Sozialleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansastr. 38

    30952 Ronnenberg

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 4600-0

    Fax: 0511 4600-202

    E-Mail: soziales@ronnenberg.de

    Formulare

    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) - (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)
    Hinweise zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)
    Angaben zur Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) - (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)
    Information über die Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 und bei Dritten nach Artikel 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    50.02 - Team Grundsatz existenzsichernde Leistungen und Prüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 45

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) - (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)
    Hinweise zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)
    Angaben zur Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) - (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)
    Information über die Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 und bei Dritten nach Artikel 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)

    Weitere Informationen

    Wichtiger Hinweis: Bitte wenden Sie sich bei dem Thema Grundsicherung direkt an die zuständigen kommunalen Ansprechpartner*innen in Ihrem Wohnort. Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
    • Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
    • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
    • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.

    Hinweise für Ronnenberg: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

    • Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel
    • ausgefüllte Antragsformulare
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Einkommensnachweise, z. B. Rentenbescheide, Verdienstabrechnungen, Belege/Schriftverkehr über Unterhalt, Wohngeldbescheid
    • Mietvertrag, Nachweis über Energie- und sonstige Nebenkosten
    • ggf. Lebensversicherungspolice, Kraftfahrzeugschein, Bausparvertrag, Bestattungskostenvorsorgevertrag, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G
    • Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel
    • ausgefüllte Antragsformulare
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Einkommensnachweise, z. B. Rentenbescheide, Verdienstabrechnungen, Belege/Schriftverkehr über Unterhalt, Wohngeldbescheid
    • Mietvertrag, Nachweis über Energie- und sonstige Nebenkosten
    • ggf. Lebensversicherungspolice, Kraftfahrzeugschein, Bausparvertrag, Bestattungskostenvorsorgevertrag, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G

    Formulare

    Hinweise für Ronnenberg: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

    Voraussetzungen

    Die antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen bedürftigen Personen zu, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und entweder

    • die Altersgrenze (§ 41 SGB XII) erreicht haben oder
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert nach § 43 Abs. 2 SGB VI sind oder
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
    • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder anderer Leistungsträger das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

    Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, die Personen erhalten, die sich nicht selbst helfen können. Ansprüche gegen Dritte – insbesondere Unterhaltsansprüche – sind grundsätzlich vorrangig zu verfolgen. Werden sie nicht rechtzeitig erfüllt und muss deswegen die Sozialhilfe eintreten, gehen die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständige Stelle über, welche sie dann ihrerseits geltend machen kann.

    Hinweise für Ronnenberg: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben

    • Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder
    • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,

    sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben

    • Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder
    • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,

    sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Diese wirkt auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück.

    Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.

    Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise für Ronnenberg: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)


    Grundsicherungsleistungen werden auf Antrag erbracht. Ein Antrag wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird, wenn die Voraussetzungen des § 41 SGB XII innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.


    Grundsicherungsleistungen werden auf Antrag erbracht. Ein Antrag wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird, wenn die Voraussetzungen des § 41 SGB XII innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Grundsicherung, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe), Sozialhilfe, Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation