Gewerbe Ummeldung
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Online-Dienst
Gewerbe-Ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
Beschreibung
Online erledigen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Gemeinde Westoverledingen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz hinten
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausparkplatz hinten
Anzahl: 170
Gebühren: nein
Westoverledingen, Ihrener Straße
Bus: Linie 600
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 100262
26804 Westoverledingen
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04955 933-110
Telefon Festnetz: 04955 933-111
E-Mail: ordnungsamt@westoverledingen.de
Bankverbindung
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE08 2859 0075 6107 0947 00
BIC: GENODEF1LER
Bankinstitut: Ostfriesische Volksbank
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE29 2856 2716 0000 5070 00
BIC: GENODEF1WEF
Bankinstitut: Raiffeisenbank Flachsmeer
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE66 2855 0000 0009 8008 30
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Fristen
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
3 Tage (§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Hinweise (Besonderheiten)
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Gewerbeumzug, Umzug, Gewerbe ummelden