Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe Ummeldung

    Beschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Lingen

    ID: L100040_543872983

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    4. Etage, Raum 422

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabethstraße 14-16

    49808 Lingen (Ems)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
      Anzahl: 156  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 2060

    49803 Lingen (Ems)

    Kontakt

    Fax: 0591 9144-377

    Telefon Festnetz: 0591 9144-321

    E-Mail: ordnungsamt@lingen.de

    Internet

    Formulare

    Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2060

    49803 Lingen (Ems)

    Hausanschrift

    Elisabethstraße 14-16

    49808 Lingen (Ems)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
      Anzahl: 156  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0591 9144-321

    Fax: 0591 9144-377

    E-Mail: ordnungsamt@lingen.de

    Kontaktperson

    • Frau Petra Hölscher

      Telefon Festnetz: 0591 9144-349

    Internet

    Formulare

    Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Lingen (Ems)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2060

    49803 Lingen (Ems)

    Hausanschrift

    Elisabethstraße 14-16

    49808 Lingen (Ems)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
      Anzahl: 156  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0591 9144-808

    Fax: 0591 9144-805

    E-Mail: ea@lingen.de

    Kontaktperson

    • Frau Lara Bemboom

    Internet

    Formulare

    Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Emsland

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
      Linie:
      • Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
    • ggf. Erlaubnisurkunde
    • ggf. Handwerkskarte
    • im Vertretungsfall:
      • Vertretungsvollmacht

    Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

    Fristen

    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage (§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umzug, Gewerbe ummelden, Gewerbeumzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de