Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe Ummeldung

    Beschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Gewerbe Ummeldung

    Allgemeine Informationen

    Durch die Ummeldung wird die Änderung der Gewerbetätigkeit oder die Änderung des Betriebssitzes innerhalb der Gemeindegrenzen angezeigt.

    Durch die Gewerbeummeldung wird die Änderung der Betriebstätigkeit oder des Betriebssitzes im Gewerberegister eingetragen. Die Ummeldebescheinigung wird ausgestellt. Alle anderen zuständigen Behörden werden benachrichtigt.

    Rechtliche Grundlage
    Gemäß § 14 Abs.1 Gewerbeordnung hat die Ummeldung gleichzeitig mit der Änderung zu erfolgen.

    Verlauf
    Die Ummeldung sollte möglichst persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person mündlich im Rathaus vorgenommen werden. Eine schriftliche Ummeldung kann auch erfolgen.

    Mitzubringen
    Ein gültiger Persoanalausweis oder Reisepass ist vorzulegen, zusätzlich benötigen Ausländer eine Erlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit. Bevollmächtigte benötigen zusätzlich eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht und sollen neben ihrem auch den Personalausweis der gewerbetreibenden Person vorlegen.



    Allgemeine Informationen

    Durch die Ummeldung wird die Änderung der Gewerbetätigkeit oder die Änderung des Betriebssitzes innerhalb der Gemeindegrenzen angezeigt.

    Durch die Gewerbeummeldung wird die Änderung der Betriebstätigkeit oder des Betriebssitzes im Gewerberegister eingetragen. Die Ummeldebescheinigung wird ausgestellt. Alle anderen zuständigen Behörden werden benachrichtigt.

    Rechtliche Grundlage
    Gemäß § 14 Abs.1 Gewerbeordnung hat die Ummeldung gleichzeitig mit der Änderung zu erfolgen.

    Verlauf
    Die Ummeldung sollte möglichst persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person mündlich im Rathaus vorgenommen werden. Eine schriftliche Ummeldung kann auch erfolgen.

    Mitzubringen
    Ein gültiger Persoanalausweis oder Reisepass ist vorzulegen, zusätzlich benötigen Ausländer eine Erlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit. Bevollmächtigte benötigen zusätzlich eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht und sollen neben ihrem auch den Personalausweis der gewerbetreibenden Person vorlegen.



    Online-Dienst

    Gewerbe Ummeldung

    ID: L100040_484304468

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Abteilung 3.1 Bürgerservice, Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    21244 Buchholz i.d. Nordheide

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4181 214-0

    Kontaktperson

    Formulare

    Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
    Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Buchholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
    • ggf. Erlaubnisurkunde
    • ggf. Handwerkskarte
    • im Vertretungsfall:
      • Vertretungsvollmacht

    Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Gewerbe Ummeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

    Fristen

    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage (§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Gewerbe Ummeldung

    Es fallen 27,00 € Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.2.1 an.

    Für die Zweitausfertigung ist eine Gebühr in Höhe von 13,50 € zu zahlen.

    Es fallen 27,00 € Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.2.1 an.

    Für die Zweitausfertigung ist eine Gebühr in Höhe von 13,50 € zu zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Gewerbe Ummeldung

    Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin.

    Diesen können Sie hier vereinbaren.

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    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gewerbeumzug, Umzug, Gewerbe ummelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)