Gewerbe Ummeldung
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Online-Dienst
Gewerbe-Ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
Beschreibung
Online erledigen
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zuständige Stelle
Hinweise für Dassel: Gewerbe Ummeldung
Stadt Dassel - Bürgerbüro
Adresse: Kirchplatz 2, 37586 Dassel
Telefon: 05564 202-0
Fax: 05564 202-28
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Stadt Dassel - Bürgerbüro
Adresse: Kirchplatz 2, 37586 Dassel
Telefon: 05564 202-0
Fax: 05564 202-28
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Northeim
Adresse
Hausanschrift
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
Stadt Dassel - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Fristen
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
3 Tage (§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Hinweise (Besonderheiten)
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Gewerbeumzug, Umzug, Gewerbe ummelden