Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.
Beschreibung
Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500?
Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.
Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Gemeinde sendet Ihnen einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.
Hinweise für Wunstorf: Gewerbesteuer
Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500?
Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.
Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Gemeinde sendet Ihnen einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.
Hebesatz der Stadt Wunstorf: 460 v.H. (Stand 01.01.2023)
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Gewerbesteuerbescheid
Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als 24.500,00 €? Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen. Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.
Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt. Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.
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Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
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Hebesatz der Stadt Wunstorf: 460 v. H. (Stand 01.01.2023)
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Gewerbesteuerbescheid
Online-Dienste
Gewerbesteuererklärung vornehmen | ELSTER
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Gewerbesteuererklärung vornehmen | ELSTER
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Steuererklärung vornehmen | ELSTER
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Wunstorf: Gewerbesteuer
Stadt Wunstorf
Fachbereich Steuern und Abgaben
Südstr. 1
31515 Wunstorf
Stadt Wunstorf
Fachbereich Steuern und Abgaben
Südstr. 1
31515 Wunstorf
Ansprechpartner
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-346
E-Mail: Abgaben@wunstorf.de
Kontaktperson
Herr Kizildag
Weitere Informationen
Finanzamt Nienburg/Weser
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: geschlossen Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (an Do. vor arbeitsfreien Tagen 08:00 - 12:00 Uhr) Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5021 801-1
erforderliche Unterlagen
Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt
Hinweise für Wunstorf: Gewerbesteuer
Es werden keine Unterlagen benötigt. Die Erhebung der Gewerbesteuer erfolgt über den Gewerbesteuerbescheid. Grundlage für diesen Bescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes.
Es werden keine Unterlagen benötigt. Die Erhebung der Gewerbesteuer erfolgt über den Gewerbesteuerbescheid. Grundlage für diesen Bescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes.
Formulare
- Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
- Onlineverfahren: www.Elster.de
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Hinweise für Wunstorf: Gewerbesteuer
Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von mehr als 24.500,00 €.
Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von mehr als 24.500,00 €.
Rechtsgrundlage(n)
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html
- Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
- Hinzurechnungen § 8 GewStG
- Kürzungen § 9 GewStG
- Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
- Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG
Hinweise für Wunstorf: Gewerbesteuer
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wunstorf (Hebesatzsatzung)
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wunstorf (Hebesatzsatzung)
Rechtsbehelf
Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage vor dem Finanzgericht
Hinweise für Wunstorf: Gewerbesteuer
Gegen den Gewerbesteuerbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Gegen den Gewerbesteuerbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
- Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
- Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.
Fristen
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Verlängerte Fristen wegen der Auswirkungen des Coronavirus:
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 30.09.2023
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z.B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.08.2022
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.08.2023
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024
Hinweise für Wunstorf: Gewerbesteuer
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.07. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres - Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.02. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.07. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres - Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.02. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich - je nach Arbeitslage.
Kosten
Keine
Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.
- Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst
Hinweise für Wunstorf: Gewerbesteuer
Sollten Sie Fragen zur Höhe des Gewerbesteuermessbetrages haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
Sollten Sie Fragen zur Höhe des Gewerbesteuermessbetrages haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
Weitere Informationen
Hinweise für Wunstorf: Gewerbesteuer
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 06.07.2022
Stichwörter
Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Messbetrag, Hebesatz, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuererklärung