Gewerbe anmelden
Beschreibung
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
- sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
- Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
- die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Stelle gleichzeitig mit dem Beginn angemeldet werden.
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Personengesellschaften (jede/jeder für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafterin/Gesellschafter ist dabei anzeigepflichtig)
- bei juristischen Personen die juristische Person selbst (GmbH, AG)
Hinweise für Ottersberg: Gewerbeanmeldung
„Gewerbemeldung“
Wer selbständig tätig ist, muss in der Regel diese gewerbliche Tätigkeit bei der Verwaltung des Betriebssitzes anmelden (Gewerbeanmeldung). Es gibt Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung nicht angemeldet werden müssen. Das sind in erster Linie künstlerische Tätigkeiten, in Urproduktion erbrachte Tätigkeiten (z.B. Landwirte), freie Berufe die eine höhere Bildung erfordern, Rechtsanwälte und Notare, freie Heilberufe (Ärzte), Steuerberater und andere. Wer sich nicht sicher ist, ob er die Tätigkeit anmelden muss, sollte sich im Einzelfall erkundigen.
Wessen Tätigkeit angemeldet ist, sollte beachten, dass bei Auflösung des Betriebs eine Gewerbeabmeldung durchgeführt wird. Wer innerhalb der Gemeinde mit dem Betrieb umzieht, die angemeldete Tätigkeit ändert oder erweitert, muss eine Gewerbeummeldung vornehmen.
Wie melde ich an ?
• Persönlich (Vorlage Personalausweis o.ä.)
• Schriftlich (z.B. Verwendung des einheitlichen Anmeldeformulars)
• Online
• Firmenanmeldung (z.B. GmbH, GbR, OHG, KG, etc.) sollte vorher telef. geklärt werden
• Anmeldung durch Dritte (nur mit gültiger Vollmacht und Kopie Ausweis des Vollmachtgebers)
• An-/Um-/Abmeldung sind gebührenpflichtig (grundsätzlich 26,-€ je Meldung)
• Weitere Nachweise (z.B. Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft) sind notwendig bei bestimmten Tätigkeiten (z.B. Autohändler, Gastronomiebetrieb)
"Gewerbemeldung"
Wer selbständig tätig ist, muss in der Regel diese gewerbliche Tätigkeit bei der Verwaltung des Betriebssitzes anmelden (Gewerbeanmeldung). Es gibt Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung nicht angemeldet werden müssen. Das sind in erster Linie künstlerische Tätigkeiten, in Urproduktion erbrachte Tätigkeiten (z.B. Landwirte), freie Berufe die eine höhere Bildung erfordern, Rechtsanwälte und Notare, freie Heilberufe (Ärzte), Steuerberater und andere. Wer sich nicht sicher ist, ob er die Tätigkeit anmelden muss, sollte sich im Einzelfall erkundigen.
Wessen Tätigkeit angemeldet ist, sollte beachten, dass bei Auflösung des Betriebs eine Gewerbeabmeldung durchgeführt wird. Wer innerhalb der Gemeinde mit dem Betrieb umzieht, die angemeldete Tätigkeit ändert oder erweitert, muss eine Gewerbeummeldung vornehmen.
Wie melde ich an ?
Persönlich (Vorlage Personalausweis o.ä.)
Schriftlich (z.B. Verwendung des einheitlichen Anmeldeformulars)
Online
Firmenanmeldung (z.B. GmbH, GbR, OHG, KG, etc.) sollte vorher telef. geklärt werden
Anmeldung durch Dritte (nur mit gültiger Vollmacht und Kopie Ausweis des Vollmachtgebers)
An-/Um-/Abmeldung sind gebührenpflichtig (grundsätzlich 26,-€ je Meldung)
Weitere Nachweise (z.B. Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft) sind notwendig bei bestimmten Tätigkeiten (z.B. Autohändler, Gastronomiebetrieb)
Online-Dienst
Gewerbemeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Verden
Adresse
Hausanschrift
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Anmeldung (Kurzfassung)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde,
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Hinweise für Ottersberg: Gewerbeanmeldung
Gewerbeanmeldung
Gewerbeanmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeanzeige werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Ausnahmen für überwachungsbedürftige Gewerbezweige
Bei einer Anzeige der in § 38 Gewerbeordnung (GewO) genannten Gewerbe hat der/die Anzeigende zur Überprüfung ihrer/seiner Zuverlässigkeit unverzüglich ein Führungszeugnis (Belegart O, zur Vorlage bei einer Behörde) und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart O, zur Vorlage bei einer Behörde) zu beantragen. Wenn beide Unterlagen schon vorhanden sind (nicht älter als drei Monate), können sie der Anzeige direkt beigefügt werden. Kommt die anzeigende Person dieser Verpflichtung nicht nach, hat die zuständige Stelle die Auskünfte von Amts wegen einzuholen. Die Auskünfte werden dann direkt an diese und nicht an die anzeigende Person versendet.
Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind gemäß § 13 b GewO Unterlagen ausreichend, die im Herkunftsland ausgestellt wurden und die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit erfüllt werden. Es kann verlangt werden, dass die Unterlagen in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
Fristen
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig zu Beginn des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbständigen) Zweigstelle vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
3 Tage (§ 15 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO))
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Hinweise (Besonderheiten)
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
- Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
- § 4 Abs. 1 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)
- § 13 b Gewerbeordnung (GewO)
- § 38 Gewerbeordnung (GewO)
Hinweise für Ottersberg: Gewerbeanmeldung
Beachte: Erlaubnispflicht bei Tätigkeiten nach Gewerbeordnung (z.B. Makler, Bewachung, Spielhallen, Versteigerer) > Zuständigkeit des Landkreises Verden
Beachte: Erlaubnispflicht bei Tätigkeiten nach Gewerbeordnung (z.B. Makler, Bewachung, Spielhallen, Versteigerer) > Zuständigkeit des Landkreises Verden
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Gewerbeanmeldung, gründen, Gewerbeabmeldung, Gewerbe Anmeldung, Gewerbeanzeigen, Gewerbe eröffnen, Gewerbe anmelden, Gewerbeummeldung, Anmeldungen