Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Hinweise für Hanstedt: Gewerbe Abmeldung
Die Abmeldung des Gewerbebetriebes muss bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle angezeigt werden.
Bei Verlegung einer Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb des aktuellen Zuständigkeitsbereiches, ist für die bisherige Betriebsstätte ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Weitere Abmeldegründe sind unter anderem der Rechtsformwechsel, die Übergabe, der Verkauf oder eine Erbfolge.
Die Gewerbeabmeldung kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen. Für die schriftliche Abmeldung benutzen Sie bitte den vorgeschriebenen Anzeigevordruck. Bitte fügen Sie der Abmeldung eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.
Hier können Sie ihr Gewerbe online abmelden.
Die Abmeldung des Gewerbebetriebes muss bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle angezeigt werden.
Bei Verlegung einer Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb des aktuellen Zuständigkeitsbereiches, ist für die bisherige Betriebsstätte ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Weitere Abmeldegründe sind unter anderem der Rechtsformwechsel, die Übergabe, der Verkauf oder eine Erbfolge.
Die Gewerbeabmeldung kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen. Für die schriftliche Abmeldung benutzen Sie bitte den vorgeschriebenen Anzeigevordruck. Bitte fügen Sie der Abmeldung eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.
Hier können Sie ihr Gewerbe online abmelden.
Online-Dienst
Gewerbe Abmeldung
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Zuständigkeit
Hinweise für Hanstedt: Gewerbe Abmeldung
Die Samtgemeinde Hanstedt ist zuständig, wenn die Betriebsstätte im Samtgemeindegebiet liegt.
Die Samtgemeinde Hanstedt ist zuständig, wenn die Betriebsstätte im Samtgemeindegebiet liegt.
Ansprechpartner
Team Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Fax: +49 4184 803-49
Kontaktperson
Frau Jaymie Melina Müller
Frau Christine Fey
Frau Sandra Henkel
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Abmeldung (Kurzfassung)
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Hinweise für Hanstedt: Gewerbe Abmeldung
- Personalausweis oder Reisepass
- im Vertretungsfall eine schriftliche Vollmacht der anzeigepflichtigen Person sowie deren Ausweisdokument
- Personalausweis oder Reisepass
- im Vertretungsfall eine schriftliche Vollmacht der anzeigepflichtigen Person sowie deren Ausweisdokument
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Hinweise für Hanstedt: Gewerbe Abmeldung
Die Gewerbeabmeldung soll angezeigt werden, wenn die Aufgabe des Betriebes bzw. der Betriebsstätte feststeht.
Die Gewerbeabmeldung soll angezeigt werden, wenn die Aufgabe des Betriebes bzw. der Betriebsstätte feststeht.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise für Hanstedt: Gewerbe Abmeldung
Die Gebühr für eine Gewerbeabmeldung liegt in der Regel bei 14,50 Euro, kann aber je nach Zeitaufwand bis zu 43,00 Euro betragen.
Bei einer Abmeldung von Amts wegen kann eine Gebühr bis zu 117,00 Euro erhoben werden.
Die Gebühr für eine Gewerbeabmeldung liegt in der Regel bei 14,50 Euro, kann aber je nach Zeitaufwand bis zu 43,00 Euro betragen.
Bei einer Abmeldung von Amts wegen kann eine Gebühr bis zu 117,00 Euro erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 09.02.2021
Stichwörter
Geschäftsverlegung, Gewerbe-Abmeldung, Laden, Gewerbebetrieb, Gewerbeabmeldung, Ordnungsamt, Produktionsstätte, Gewerbe, Fabrik, Unternehmen, Inhaberin, Gewerbetreibender, Abmeldung, Unternehmensabmeldung, Abmelden, Geschäft, Gewerbe abmelden, Gewerbetreibende, Geschäftsveränderung, Betrieb, Gewerbeangelegenheiten, Inhaber, Geschäftsabmeldung, Betriebsabmeldung, Gewerbeangelegenheit, Betriebsauflösung