Gewässer Überwachung

    Gewässeraufsicht

    Beschreibung

    Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen

    • zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
    • zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
    • zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
    • zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.  

    Die Handlungsbefugnisse der zuständigen Stelle sind normiert in den §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie in § 128  Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).

    Online-Dienste

    Kontaktformular Umwelt

    ID: L100040_482092537

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    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Meldung einer Gewässerverunreinigung

    ID: L100040_483265711

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    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2023

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

    In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

    Hinweise für Friesland: Gewässeraufsicht

    Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Friesland.

    In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde oder der Stadt, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

    Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Friesland.

    In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde oder der Stadt, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

    Ansprechpartner

    Fachbereich Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 14

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-7710

    E-Mail: umwelt@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr J. Meier Stellvertreter: Herr T. Wehmeyer

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024