• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Gewässer Überwachung

Gewässeraufsicht

Beschreibung

Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen

  • zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
  • zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
  • zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
  • zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.  

Die Handlungsbefugnisse der zuständigen Stelle sind normiert in den §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie in § 128  Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).

Hinweise für Göttingen: Gewässeraufsicht

Vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen Gebote und Verbote des Wasserrechtes stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Landkreis Göttingen - Amt für Ordnung und Verkehr, zuständig.

Wenn ein Gewässer (Grundwasser und oberirdische Gewässer) verunreinigt oder in seinen Eigenschaften nachteilig verändert worden ist, liegt eine strafbare Handlung vor. Für die Verfolgung von Straftaten ist die Staatsanwaltschaft mit den zuständigen Polizeidienststellen zuständig.

Vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen Gebote und Verbote des Wasserrechtes stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Landkreis Göttingen - Amt für Ordnung und Verkehr, zuständig.

Wenn ein Gewässer (Grundwasser und oberirdische Gewässer) verunreinigt oder in seinen Eigenschaften nachteilig verändert worden ist, liegt eine strafbare Handlung vor. Für die Verfolgung von Straftaten ist die Staatsanwaltschaft mit den zuständigen Polizeidienststellen zuständig.

Online-Dienst

Zum Serviceportal Landkreis Göttingen

ID: L100040_473375018

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 20.09.2022

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Ansprechpartner

Landkreis Göttingen - Fachbereich Umwelt

Adresse

Hausanschrift

Reinhäuser Landstraße 4

37083 Göttingen

Version

Technisch erstellt am 28.03.2023

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 22.02.2013

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024