Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt Anzeige

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
    Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

    Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

    Hinweise für Tostedt: Geburt Anzeige

    Allgemeine Informationen

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Anzeigepflicht

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberchtigt ist,
    2. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Sollte Ihr Kind in einem Krankenhaus o. ä. Einrichtung die Geburtshilfe leistet zur Welt kommen, ist der Träger dieser Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.

    Ebenso bei Einrichtungen zur psychiartischen Unterbringung, Träger der Jugendhilfe und Anstalten in dene eine Freiheitsstrafe, ein Jugendarrest oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird.



    Allgemeine Informationen

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Anzeigepflicht

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberchtigt ist,
    2. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Sollte Ihr Kind in einem Krankenhaus o. ä. Einrichtung die Geburtshilfe leistet zur Welt kommen, ist der Träger dieser Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.

    Ebenso bei Einrichtungen zur psychiartischen Unterbringung, Träger der Jugendhilfe und Anstalten in dene eine Freiheitsstrafe, ein Jugendarrest oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird.



    Online-Dienste

    Urkunden - Geburtsurkunden und Abschriften

    ID: L100040_537021920

    Beschreibung

    Geburtsurkunden und Abschriften aus dem Geburtenregister

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • paydirekt
    • SEPA-Lastschrift

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Urkunden - Geburtsurkunden und Abschriften

    ID: L100040_574578145

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    Zahlungsweise

    • SEPA-Lastschrift
    • paydirekt

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024 (von: Webservice, Tostedt)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Tostedt)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Hinweise für Tostedt: Geburt Anzeige

    Sollten Sie also eine Hausgeburt in der Samtgemeinde Tostedt gehabt haben, beachten Sie bitte die Informationen des Standesamtes Tostedt.

    Sollten Sie also eine Hausgeburt in der Samtgemeinde Tostedt gehabt haben, beachten Sie bitte die Informationen des Standesamtes Tostedt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 26 a

    21255 Tostedt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Es ist vorher immer ein Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4182 298-259

    Fax: +49 4182 298-108

    E-Mail: standesamt@tostedt.de

    Weitere Informationen

    Weitere Telefonnummer: 04182/298-258 Um Wartezeiten zu vermeiden, wird immer um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Weiter kann ggf. dann bereits abgeklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden. Dieses vereinfacht und beschleunigt die Bearbeitung.

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Tostedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Hinweise für Tostedt: Geburt Anzeige

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 07.09.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)