Geburt Anzeige
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Hinweise für Tostedt: Geburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Anzeigepflicht
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberchtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Sollte Ihr Kind in einem Krankenhaus o. ä. Einrichtung die Geburtshilfe leistet zur Welt kommen, ist der Träger dieser Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Ebenso bei Einrichtungen zur psychiartischen Unterbringung, Träger der Jugendhilfe und Anstalten in dene eine Freiheitsstrafe, ein Jugendarrest oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird.
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Anzeigepflicht
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberchtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Sollte Ihr Kind in einem Krankenhaus o. ä. Einrichtung die Geburtshilfe leistet zur Welt kommen, ist der Träger dieser Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Ebenso bei Einrichtungen zur psychiartischen Unterbringung, Träger der Jugendhilfe und Anstalten in dene eine Freiheitsstrafe, ein Jugendarrest oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird.
Online-Dienste
Urkunden - Geburtsurkunden und Abschriften
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- paydirekt
- SEPA-Lastschrift
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Hinweise für Tostedt: Geburt Anzeige
Sollten Sie also eine Hausgeburt in der Samtgemeinde Tostedt gehabt haben, beachten Sie bitte die Informationen des Standesamtes Tostedt.
Sollten Sie also eine Hausgeburt in der Samtgemeinde Tostedt gehabt haben, beachten Sie bitte die Informationen des Standesamtes Tostedt.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Es ist vorher immer ein Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Hinweise für Tostedt: Geburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung