Geburt Anzeige
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Hinweise für Barsinghausen: Geburten, Geburtsanmeldung
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Hinweise für Barsinghausen: Geburten, Geburtsanmeldung
An das Standesamt der Stadt Barsinghausen, wenn die Geburt in Barsinghausen erfolgte.
An das Standesamt der Stadt Barsinghausen, wenn die Geburt in Barsinghausen erfolgte.
Ansprechpartner
Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Stadtverwaltung erreichen Sie nach Vereinbarung eines Termins. So ist gewährleistet, dass Sie Ihren Ansprechpartner immer ohne Wartezeiten erreichen.
Kontakt
E-Mail: info@stadt-barsinghausen.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Dreier
Frau Alexandra Neumann
Frau Stefanie Schreeck
Zuständig für
- Sonstiges: Hev - Pe
Telefon Festnetz: 05105 7742277
E-Mail: stefanie.schreeck@stadt-barsinghausen.de
Fax: 05105 774-92277
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Hinweise für Barsinghausen: Geburten, Geburtsanmeldung
- bei miteinander verheirateten Eltern ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und die Geburtsurkunde des Vaters, und falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen,
- ein Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern und
- bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Diese Auflistung ist ggfs. nicht abschließend, deshalb wenden Sie sich bitte in dem Fall an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
- bei miteinander verheirateten Eltern ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und die Geburtsurkunde des Vaters, und falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen,
- ein Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern und
- bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Diese Auflistung ist ggfs. nicht abschließend, deshalb wenden Sie sich bitte in dem Fall an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Hinweise für Barsinghausen: Geburten, Geburtsanmeldung
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Barsinghausen: Geburten, Geburtsanmeldung
Sollte ihr Kind z.B. in einem Krankenhaus in der Region Hannover entbunden werden, so ist das Standesamt dieser Stadt zuständig.
Sollte ihr Kind z.B. in einem Krankenhaus in der Region Hannover entbunden werden, so ist das Standesamt dieser Stadt zuständig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung