Gartenabfall Entsorgung
Beschreibung
Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung
Bei den pflanzlichen Gartenabfällen unterscheidet der Landkreis Friesland zwischen den feinen und den sperrigen Bioabfällen.
Die feinen Bioabfälle sind Blätter, Gras usw. sowie Äste, Heckenschnitt unter 90 cm (ca. Armlänge). Diese passen in die Biotonne.
Alle Pflanzenabfälle über 90 cm (außer Ranken) gelten als sperrig, weil sie nicht über die Biotonne entsorgt werden können und werden als Ast- und Strauchwerk bezeichnet.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung
Der Landkreis Friesland verwertet die Bioabfälle gemäß der Abfallentsorgungsatzung in Verbindung mit den geltenden Gesetzen.
Entsorgungswege Festland:
Abfallart
Entsorgungsweg
Kosten / Hinweis
1) pflanzliche Abfälle < 90 cm = Bioabfall
- fein (Gras, Blätter, Heckenschnitt , Holzhäcksel, Küchenabfälle etc.)
- Äste bis Armlänge
Eigenkompostierung (weitgehend kostenfrei)
Kosten in Abfallgebühr enthalten
Tonnengängiger Bioabfall (alles was in Säcke passt), ist kostenpflichtig;
Zahlung vor Ort
2) pflanzliche Abfälle > 90 cm (= Ast- und Strauchwerk, sperriger Bioabfall)
- Äste:
größer Armlänge oder bis 15 cm
- Wurzelteller:
bis 25 cm
- Bündelsammlung von der Grundstücksgrenze
- dezentrale Annahme bis 2 m³
Zweimal pro Jahr bis zu 2 m³ kostenfrei (siehe ggf. Einzelreglungen an den Anlagen)
Altholzverwerter
Mengen über Anliefergrenze und alle gewerblichen Anlieferungen sind immer kostenpflichtig:
3) Äste (Übergröße)
- Äste: über 15 cm
- Wurzelteller:
über 25 cm
Altholzverwerter
Dieses Altholz ist im AWZ immer kostenpflichtig
große Mengen und große Wurzeln nur auf Voranmeldung (04461-9319-10)
Äste getrocknet als Brennholz
Entsorgungsweg Inselgemeinde Wangerooge: siehe Abfallumschlaganlage Wangerooge
Ansprechpartner
Landkreis Friesland - Fachbereich Umwelt - Abfallberatung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@friesland.de
Kontaktperson
Beratungsservice: Abfall
Hausanschrift
Fax: 04461 919-8309
Telefon Festnetz: 04461 919-8686
E-Mail: abfallwirtschaft@friesland.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung
Verfahrensablauf
Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung
Im Kompostwerk im Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Wiefels werden die Bioabfälle aus der Biotonne schadlos dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt.
Sperriges Strauchwerk (> Armlänge) wird dabei bereits seit Jahren gesondert gesammelt/angenommen und in einem Biomassekraftwerk CO2-Neutral in Energie umgewandelt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung
Die Gebührenerhebung erfolgt durch die Städte und Gemeinden oder bei Anlieferung an den Entsorgungsanlagen.
Die Biotonne wird während der Vegetationsperiode immer 14-täglig abgeholt, gleich welcher Abfuhrrhythmus für die Restabfalltonne gewählt wird. In der kalten Jahreszeit (Dezember bis Februar) alle vier Wochen (Siehe Abfuhrkalender). Für zusätzlichen Bedarf an Biotonnen z.B. bei größeren Gärten kann gegen Gebühr eine zusätzliche Gartenabfalltonne beantragt werden.
Bei der Eigenanlieferung werden die Gebühren analog zur Restabfallentsorgung erhoben. Alles was in eine Tonne (oder Sack) passen ist kostenpflichtig.
Die Entsorgung von bis zu 4 m³/Jahr privat angelieferten Ast- und Strauchwerk in den Entsorgungsanlagen ist kostenfrei. Anlieferung maximal 2 m³ pro Anlieferungstag. Als Ast- und Strauchwerk gelten alle Äste und Sträucher länger als Armlänge (zu lang für die Biotonne = sperrig)
Feine Bioabfälle (Gras, Moos, Blätter, Häcksel, Heckenschnitt usw.) sind kostenpflichtig. Eine Annahme erfolgt in der zentralen Annahmestelle im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels oder über die Biotonne.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden
Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung
Öffentliche Brauchtumsfeuer, z.B. Osterfeuer werden von der Pflanzenabfallverordnung nicht erfasst. Generell ist das Verbrennen von Gartenabfällen und vergleichbar auch als Brauchtum verboten.
Brauchtumsfeuer müssen bei den Gemeinden angemeldet werden und werden z.B. aus Brandschutzgründen kontrolliert.
Bei einem Brauchtumsfeuer darf kein frisches Strauchwerk, Blätter usw. eingesetzt werden. Ein Osterfeuer ist also kein Ersatz für einen "Brenntag" sondern es soll nur für diesen Tag "vorbereitetes" Material, z.B. Strauchwerk vom Herbstschnitt zum Einsatz kommen. Da ein Brauchtumsfeuer bis ca. Mitternacht erloschen sein muss, dürfen auch keine dicken Stämme, Wurzelstöcke usw. verbrannt werden.
Abfälle wie beschichtete/gestrichene Hölzer, Reifen, Kunststoffe usw. sind immer verboten.
Osterfeuer ohne öffentlichen Zugang sind nicht genehmigungsfähig.
Das Verbrennen von stückigem, trockenem Holz z.B. in einem Feuerkorb, Lagerfeuer z.B. im Rahmen einer Veranstaltung, Feier benötigt ebenfalls keine Genehmigung.
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Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung
- Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
- Broschüren der Abfallwirtschaft
- Abfall-ABCDas Abfall ABC (vom Abbeizer bis zum Zweikomponentenkleber) Zuordnung und Verlinkung der verschiedenen Abfallarten und Begriffe.
- Bioabfall Entsorgung
- Gartenabfall Entsorgung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.07.2013
Stichwörter
Pflanzenabfälle, Bioabfälle, Verbrennung, Gartenabfall Entsorgung, Bioabfall, Grünabfallentsorgung