Gartenabfall EntsorgungOnline erledigen

    Gartenabfall Entsorgung

    Beschreibung

    Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.

    Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung

    Allgemeine Informationen

    Bei den pflanzlichen Gartenabfällen unterscheidet der Landkreis Friesland zwischen den feinen und den sperrigen Bioabfällen.

    Die feinen Bioabfälle sind Blätter, Gras usw. sowie Äste, Heckenschnitt unter 90 cm (ca. Armlänge). Diese passen in die Biotonne.

    Alle Pflanzenabfälle über 90 cm (außer Ranken) gelten als sperrig, weil sie nicht über die Biotonne entsorgt werden können und werden als Ast- und Strauchwerk bezeichnet.



    Online-Dienste

    Kontaktformular Abfallwirtschaft

    ID: L100040_482814557

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    Vertrauensniveau

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    Englisch

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    Sperrmüll und Strauchwerk auf Anforderung - Onlineformular

    ID: L100040_479970675

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    Terminanforderung Abfallwirtschaftszentrum Wiefels

    ID: L100040_480149067

    Beschreibung

    Onlineformular für die erforderliche Terminierung zur Abgabe von Abfällen

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    Terminanforderung Wertstoffhof Varel

    ID: L100040_480149069

    Beschreibung

    Onlineformular für die erforderliche Terminierung zur Abgabe von Abfällen

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    Sprache

    Englisch

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung

    Der Landkreis Friesland verwertet die Bioabfälle gemäß der Abfallentsorgungsatzung in Verbindung mit den geltenden Gesetzen.

    Entsorgungswege Festland:

    Abfallart

    Entsorgungsweg

    Kosten / Hinweis

    1) pflanzliche Abfälle < 90 cm = Bioabfall

    - fein (Gras, Blätter, Heckenschnitt , Holzhäcksel, Küchenabfälle etc.)

    - Äste bis Armlänge

    Komposthaufen

    Eigenkompostierung (weitgehend kostenfrei)

    Bio- & Gartenabfalltonne

    Kosten in Abfallgebühr enthalten

    AWZ-Wiefels

    Wertstoffhof Varel

    Bioabfallannahme Sande

    Tonnengängiger Bioabfall (alles was in Säcke passt), ist kostenpflichtig;
    Zahlung vor Ort

    2) pflanzliche Abfälle > 90 cm (= Ast- und Strauchwerk, sperriger Bioabfall)

    - Äste:
    größer Armlänge oder bis 15 cm

    - Wurzelteller:
    bis 25 cm

    Ast- & Strauchwerksammlung

    • Bündelsammlung von der Grundstücksgrenze
    • dezentrale Annahme bis 2 m³

    AWZ-Wiefels

    Wertstoffhof Varel

    Bioabfallannahme Sande

    Zweimal pro Jahr bis zu 2 m³ kostenfrei (siehe ggf. Einzelreglungen an den Anlagen)

    Altholzverwerter

    AWZ-Wiefels

    Mengen über Anliefergrenze und alle gewerblichen Anlieferungen sind immer kostenpflichtig:

    3) Äste (Übergröße)

    - Äste: über 15 cm

    - Wurzelteller:
    über 25 cm

    Altholzverwerter

    AWZ-Wiefels

    Dieses Altholz ist im AWZ immer kostenpflichtig

    große Mengen und große Wurzeln nur auf Voranmeldung (04461-9319-10)

    Äste getrocknet als Brennholz

    Entsorgungsweg Inselgemeinde Wangerooge: siehe Abfallumschlaganlage Wangerooge

    Ansprechpartner

    Landkreis Friesland - Fachbereich Umwelt - Abfallberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 14

    26441 Jever

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle

    Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung

    Im Kompostwerk im Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Wiefels werden die Bioabfälle aus der Biotonne schadlos dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt.
    Sperriges Strauchwerk (> Armlänge) wird dabei bereits seit Jahren gesondert gesammelt/angenommen und in einem Biomassekraftwerk CO2-Neutral in Energie umgewandelt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.

    Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung

    Die Gebührenerhebung erfolgt durch die Städte und Gemeinden oder bei Anlieferung an den Entsorgungsanlagen.

    Die Biotonne wird während der Vegetationsperiode immer 14-täglig abgeholt, gleich welcher Abfuhrrhythmus für die Restabfalltonne gewählt wird. In der kalten Jahreszeit (Dezember bis Februar) alle vier Wochen (Siehe Abfuhrkalender). Für zusätzlichen Bedarf an Biotonnen z.B. bei größeren Gärten kann gegen Gebühr eine zusätzliche Gartenabfalltonne beantragt werden.

    Bei der Eigenanlieferung werden die Gebühren analog zur Restabfallentsorgung erhoben. Alles was in eine Tonne (oder Sack) passen ist kostenpflichtig.

    Die Entsorgung von bis zu 4 m³/Jahr privat angelieferten Ast- und Strauchwerk in den Entsorgungsanlagen ist kostenfrei. Anlieferung maximal 2 m³ pro Anlieferungstag. Als Ast- und Strauchwerk gelten alle Äste und Sträucher länger als Armlänge (zu lang für die Biotonne = sperrig)

    Feine Bioabfälle (Gras, Moos, Blätter, Häcksel, Heckenschnitt usw.) sind kostenpflichtig. Eine Annahme erfolgt in der zentralen Annahmestelle im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels oder über die Biotonne.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden

    Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung

    Öffentliche Brauchtumsfeuer, z.B. Osterfeuer werden von der Pflanzenabfallverordnung nicht erfasst. Generell ist das Verbrennen von Gartenabfällen und vergleichbar auch als Brauchtum verboten.
    Brauchtumsfeuer müssen bei den Gemeinden angemeldet werden und werden z.B. aus Brandschutzgründen kontrolliert.

    Bei einem Brauchtumsfeuer darf kein frisches Strauchwerk, Blätter usw. eingesetzt werden. Ein Osterfeuer ist also kein Ersatz für einen "Brenntag" sondern es soll nur für diesen Tag "vorbereitetes" Material, z.B. Strauchwerk vom Herbstschnitt zum Einsatz kommen. Da ein Brauchtumsfeuer bis ca. Mitternacht erloschen sein muss, dürfen auch keine dicken Stämme, Wurzelstöcke usw. verbrannt werden.
    Abfälle wie beschichtete/gestrichene Hölzer, Reifen, Kunststoffe usw. sind immer verboten.
    Osterfeuer ohne öffentlichen Zugang sind nicht genehmigungsfähig.

    Das Verbrennen von stückigem, trockenem Holz z.B. in einem Feuerkorb, Lagerfeuer z.B. im Rahmen einer Veranstaltung, Feier benötigt ebenfalls keine Genehmigung.


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    Weitere Informationen

    Hinweise für Friesland: Gartenabfall Entsorgung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pflanzenabfälle, Bioabfälle, Verbrennung, Gartenabfall Entsorgung, Bioabfall, Grünabfallentsorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de