Gartenabfall EntsorgungOnline erledigen

    Gartenabfall Entsorgung

    Beschreibung

    Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Gartenabfall und Grüngut

    Allgemeine Informationen

    Entsorgung von kompostierbaren Gartenabfällen bis 2 Kubikmeter

    Entsorgung von kompostierbaren Gartenabfällen über 2 Kubikmeter

    • Eine direkte Anlieferung beim Kompostwerk ist nicht möglich.
    • Kompostierbare Gartenabfälle über 2 Kubikmeter müssen bei der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3, verwogen werden.
    • Baumstämme und Wurzeln, deren Durchmesser größer als 25 Zentimeter ist, sind in gleicher Weise anzuliefern.

    Grüngutabfuhr

    • Kompostierbare Gartenabfälle, die wegen der Menge oder Abmessungen nicht in den zugelassenen Abfallbehälter passen, können im Rahmen der Grüngutabfuhr abgeholt werden.
    • Die Antragstellung für die Abholung kann
      • online oder
      • mittels einer Grüngutkarte erfolgen.
    • Den Abfuhrtermin bekommen Sie circa eine Woche vor der Abholung schriftlich mitgeteilt.

    Ihr Grüngut wird unter folgenden Voraussetzungen mitgenommen:

    1. Baum- und Heckenschnitt muss auf eine Höchstlänge von 1,50 Meter gestutzt und gebündelt werden.
    2. Der Durchmesser der Bündel darf 0,5 Meter nicht überschreiten.
    3. Für die Bündel sind kompostierbare Schnüre aus Baumwolle, Hanf, Kokosfasern oder anderen Naturfasern zu verwenden.
    4. Der Durchmesser der einzelnen Baumstämme, Äste und Wurzeln darf 10 Zentimeter nicht überschreiten.
    5. Kompostierbare Gartenabfälle, die nicht gebündelt werden können, sind in Säcken bis zu 70 Litern Inhalt mit einem Höchstgewicht von 30 Kilogramm bereitzustellen.
    6. Pro Abholung dürfen maximal 10 Einheiten (Säcke und Bündel) bereitgestellt werden.

    Grüngutkarten erhalten Sie an folgenden Stellen:



    Online-Dienst

    Grüngut-Abfuhr online beantragen

    ID: L100040_466676990

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • Paypal
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Abfallwirtschaftsbetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Wehdestraße 70

    26123 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3148

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: info@awb-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb führt die Sammlung der Rest- und Bioabfälle sowie die Straßenreinigung durch. Sperrmüll und Grüngut werden ebenfalls abgefahren. Zu den weiteren Aufgaben zählen der Betrieb der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3 (ehemals Holler Landstraße 402), und der Wertstoffannahmestellen Neuenwege (Barkenweg 6) und Langenweg, der Streu- und Schneeräumdienst im Winter und die Unterhaltung des städtischen Fuhrparks. Eine Übersicht der verschiedenen Öffnungszeiten der unterschiedlichen Standorte finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Gartenabfall und Grüngut

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Gartenabfall und Grüngut

    Die Grüngutabfuhr kostet 20 Euro.

    Hier finden Sie unsere aktuellen Entsorgungskosten für die Anlieferung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pflanzenabfälle, Bioabfälle, Verbrennung, Gartenabfall Entsorgung, Bioabfall, Grünabfallentsorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de