Fundsachen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere 

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Hinweise für Damme: Online-Fundbüro Stadt Damme (Verlustsache.de)

    Allgemeine Informationen
    Wenn Sie einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro der Stadt Damme. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen und die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, sollte sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lassen.

    Sie können Ihren Verlust auch Online über verlustsache.de in unserem Online-Fundbüro melden. Das Online-Fundbüro von Nova-Find ( verlustsache.de ) ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder eine Verlustmeldung aufzugeben. Nachdem Sie eine Verlustmeldung erfasst haben, wird diese automatisch mit den bestehenden und zukünftigen Fundmeldungen im System abgeglichen. So erhöhen Sie die Chancen, Ihren verlorenen Gegenstand schnell wiederzufinden. Der Service ist rund um die Uhr verfügbar, sodass Sie jederzeit Zugriff auf aktuelle Fundmeldungen haben, ohne die Meldestelle der Stadt aufsuchen zu müssen.

    Aufbewahrung und Versteigerung
    Das Fundbüro ist verpflichtet, die Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Damme selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Tiere
    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauhof der Stadt Damme auf (05491 671267). Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben.

    Allgemeine Informationen
    Wenn Sie einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro der Stadt Damme. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen und die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, sollte sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lassen.

    Sie können Ihren Verlust auch Online über verlustsache.de in unserem Online-Fundbüro melden. Das Online-Fundbüro von Nova-Find ( verlustsache.de ) ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder eine Verlustmeldung aufzugeben. Nachdem Sie eine Verlustmeldung erfasst haben, wird diese automatisch mit den bestehenden und zukünftigen Fundmeldungen im System abgeglichen. So erhöhen Sie die Chancen, Ihren verlorenen Gegenstand schnell wiederzufinden. Der Service ist rund um die Uhr verfügbar, sodass Sie jederzeit Zugriff auf aktuelle Fundmeldungen haben, ohne die Meldestelle der Stadt aufsuchen zu müssen.

    Aufbewahrung und Versteigerung
    Das Fundbüro ist verpflichtet, die Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Damme selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Tiere
    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauhof der Stadt Damme auf (05491 671267). Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben.

    Online-Dienst

    Online-Fundbüro Stadt Damme

    ID: L100040_476369824

    Beschreibung

    Online-Fundbüro Stadt Damme Nova-Find (Verlustsache.de)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 27.10.2022 (von: Runnebaum, Henrik)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Damme: Online-Fundbüro Stadt Damme (Verlustsache.de)

    Zuständig ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Damme bzw. in bestimmten Fällen (u.a. Fund-Räder) der Bauhof der Stadt Damme.

    Zuständig ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Damme bzw. in bestimmten Fällen (u.a. Fund-Räder) der Bauhof der Stadt Damme.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Damme

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 18

    49401 Damme

    Behindertenparkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr Do:  14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05491 662-0

    Fax: 05491 662-88

    E-Mail: info@damme.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Runnebaum, Henrik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Damme: Online-Fundbüro Stadt Damme (Verlustsache.de)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    herrenlos, Fundsache, verloren, Handy, Katze, Fundsachen, Fundamt, Brille, Tierfund, freilaufend, Schlüssel, Fundbüro, Geldbörse, ausgesetzt, Portemonnaie, Hund, gefunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)