Fundsachen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere 

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Hinweise für Ganderkesee: Fundsachen

    Allgemeine Informationen

    Gegenstände, die Sie gefunden haben und einen Wert über 10,00 Euro haben, melden Sie bitte dem Bürgerbüro in Ganderkesee oder Bookholzberg. Sie können den Fund auch telefonisch (04222 44-300) oder schriftlich mitteilen.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Hat sich der Eigentümer innerhalb der Frist nicht gemeldet, können Sie die Fundsache behalten (ggf. nach Zahlung einer Verwaltungsgebühr, sofern Sie den Gegenstand dem Fundbüro zur Verwahrung übergeben haben).

    Gegenstände, von denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie absichtlich weggeworfen hat (Schrott), werden vom Fundbüro nicht angenommen.

    Tiere 

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Anfrage zu einem verlorenen Gegenstand

    Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie ein paar Tage später telefonisch (04222 44-300), schriftlich oder persönlich im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfragen, ob Ihr Gegenstand schon abgegeben wurde.

    Wenn wir Ihre verlorene Sache im Bürger-Service-Büro haben, erhalten Sie Ihr Eigentum nach Zahlung einer Verwahrgebühr zurück.

    Sie können im Bürger-Service-Büro auch eine kostenpflichtige Bescheinigung, dass Ihre verlorene Sache nicht abgegeben wurde, für Ihre Versicherung erhalten. 

    Hinweis:
    Die Anfrage zu einem verlorenen Gegenstand wird von uns nicht gespeichert. Bitte melden Sie sich daher nach einer gewissen Zeit erneut bei uns, wenn wir Ihre Sache bei der ersten Anfrage nicht ermitteln konnten.



    Allgemeine Informationen

    Gegenstände, die Sie gefunden haben und einen Wert über 10,00 Euro haben, melden Sie bitte dem Bürgerbüro in Ganderkesee oder Bookholzberg. Sie können den Fund auch telefonisch (04222 44-300) oder schriftlich mitteilen.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Hat sich der Eigentümer innerhalb der Frist nicht gemeldet, können Sie die Fundsache behalten (ggf. nach Zahlung einer Verwaltungsgebühr, sofern Sie den Gegenstand dem Fundbüro zur Verwahrung übergeben haben).

    Gegenstände, von denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie absichtlich weggeworfen hat (Schrott), werden vom Fundbüro nicht angenommen.

    Tiere

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Anfrage zu einem verlorenen Gegenstand

    Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie ein paar Tage später telefonisch (04222 44-300), schriftlich oder persönlich im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfragen, ob Ihr Gegenstand schon abgegeben wurde.

    Wenn wir Ihre verlorene Sache im Bürger-Service-Büro haben, erhalten Sie Ihr Eigentum nach Zahlung einer Verwahrgebühr zurück.

    Sie können im Bürger-Service-Büro auch eine kostenpflichtige Bescheinigung, dass Ihre verlorene Sache nicht abgegeben wurde, für Ihre Versicherung erhalten.

    Hinweis:
    Die Anfrage zu einem verlorenen Gegenstand wird von uns nicht gespeichert. Bitte melden Sie sich daher nach einer gewissen Zeit erneut bei uns, wenn wir Ihre Sache bei der ersten Anfrage nicht ermitteln konnten.



    Online-Dienst

    Fundsachen Online

    ID: L100040_543338767

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2024 (von: Webservice, Gemeinde Ganderkesee)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Ganderkesee)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 21 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2-4

    27777 Ganderkesee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04222 44-300

    Fax: 04222 44-520

    E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.de

    Weitere Informationen

    Außenstelle Bookholzberg Stedinger Str. 65 27777 Ganderkesee Telefon: 04223 7091-0

    Version

    Technisch erstellt am 23.06.2023 (von: Webservice, Gemeinde Ganderkesee)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Ganderkesee)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1661

    27767 Ganderkesee

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2

    27777 Ganderkesee

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 5
    Gebühren: ja


    Parkplatz: null
    Anzahl: 40
    Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2007 (von: Michael Grünewald)

    Technisch geändert am 26.09.2022 (von: Badberg, Christian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ganderkesee: Fundsachen

    Bei Abholung einer Fundsache wird ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) benötigt.

    Bei Abholung einer Fundsache wird ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) benötigt.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ganderkesee: Fundsachen

    Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt 6 Monate. 

    Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt 6 Monate.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ganderkesee: Fundsachen

    • Verwahrgebühr: 4,10 bis 830,- EUR je nach Wert und Lagerdauer
    • Bescheinigung für die Versicherung: 4,10 EUR
    • Verwahrgebühr: 4,10 bis 830,- EUR je nach Wert und Lagerdauer
    • Bescheinigung für die Versicherung: 4,10 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ganderkesee: Fundsachen

    Kriterien bei der Meldung von Fahrrädern:

    • Datum und Ort des Fundes/Verlustes
    • Herren-/Damen-/Kinderrad?
    • Gangschaltung? Fabrikat? Anzahl der Gänge?
    • Besonderheiten (z.B. Fahrradkorb, besondere Klingel oder Bremse, Aufkleber, Lenkergriffe, Sattelform)
    • Marke des Rades
    • Rahmennummer

    Die Rahmennummer finden Sie zum Beispiel:

    • am Lenkerkopf oberhalb des Vorderrades
    • am Rahmensitzrohr unterhalb des Sattels
    • auf der Unterseite des Tretlagers
    • auf der Gepäckträgerplatte
    • auf dem Rahmenrohr oberhalb des Tretlagers

    Kriterien bei der Meldung von Fahrrädern:

    • Datum und Ort des Fundes/Verlustes
    • Herren-/Damen-/Kinderrad?
    • Gangschaltung? Fabrikat? Anzahl der Gänge?
    • Besonderheiten (z.B. Fahrradkorb, besondere Klingel oder Bremse, Aufkleber, Lenkergriffe, Sattelform)
    • Marke des Rades
    • Rahmennummer

    Die Rahmennummer finden Sie zum Beispiel:

    • am Lenkerkopf oberhalb des Vorderrades
    • am Rahmensitzrohr unterhalb des Sattels
    • auf der Unterseite des Tretlagers
    • auf der Gepäckträgerplatte
    • auf dem Rahmenrohr oberhalb des Tretlagers

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    herrenlos, Fundsache, verloren, Handy, Katze, Fundsachen, Fundamt, Brille, Tierfund, freilaufend, Schlüssel, Fundbüro, Geldbörse, ausgesetzt, Portemonnaie, Hund, gefunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)