Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Hinweise für Ganderkesee: Fundsachen
Gegenstände, die Sie gefunden haben und einen Wert über 10,00 Euro haben, melden Sie bitte dem Bürgerbüro in Ganderkesee oder Bookholzberg. Sie können den Fund auch telefonisch (04222 44-300) oder schriftlich mitteilen.
Aufbewahrung und Versteigerung
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Hat sich der Eigentümer innerhalb der Frist nicht gemeldet, können Sie die Fundsache behalten (ggf. nach Zahlung einer Verwaltungsgebühr, sofern Sie den Gegenstand dem Fundbüro zur Verwahrung übergeben haben).
Gegenstände, von denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie absichtlich weggeworfen hat (Schrott), werden vom Fundbüro nicht angenommen.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Anfrage zu einem verlorenen Gegenstand
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie ein paar Tage später telefonisch (04222 44-300), schriftlich oder persönlich im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfragen, ob Ihr Gegenstand schon abgegeben wurde.
Wenn wir Ihre verlorene Sache im Bürger-Service-Büro haben, erhalten Sie Ihr Eigentum nach Zahlung einer Verwahrgebühr zurück.
Sie können im Bürger-Service-Büro auch eine kostenpflichtige Bescheinigung, dass Ihre verlorene Sache nicht abgegeben wurde, für Ihre Versicherung erhalten.
Hinweis:
Die Anfrage zu einem verlorenen Gegenstand wird von uns nicht gespeichert. Bitte melden Sie sich daher nach einer gewissen Zeit erneut bei uns, wenn wir Ihre Sache bei der ersten Anfrage nicht ermitteln konnten.
Online-Dienst
Fundsachen Online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst 21 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: ja - Parkplatz:
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Bürgerbüro Bookholzberg
Hausanschrift
Stedinger Straße 44 A
27777 Ganderkesee
Beachten Sie bitte die besonderen Öffnungszeiten (siehe oben)
Telefon Festnetz: 04222 44-300
E-Mail: Buergerbuero@ganderkesee.de
Bürgerbüro Ganderkesee
Weitere Informationen
Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ganderkesee: Fundsachen
Bei Abholung einer Fundsache wird ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) benötigt.
Formulare
Hinweise für Ganderkesee: Fundsachen
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ganderkesee: Fundsachen
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt 6 Monate.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ganderkesee: Fundsachen
- Verwahrgebühr: 4,10 bis 830,- EUR je nach Wert und Lagerdauer
- Bescheinigung für die Versicherung: 4,10 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ganderkesee: Fundsachen
Kriterien bei der Meldung von Fahrrädern:
- Datum und Ort des Fundes/Verlustes
- Herren-/Damen-/Kinderrad?
- Gangschaltung? Fabrikat? Anzahl der Gänge?
- Besonderheiten (z.B. Fahrradkorb, besondere Klingel oder Bremse, Aufkleber, Lenkergriffe, Sattelform)
- Marke des Rades
- Rahmennummer
Die Rahmennummer finden Sie zum Beispiel:
- am Lenkerkopf oberhalb des Vorderrades
- am Rahmensitzrohr unterhalb des Sattels
- auf der Unterseite des Tretlagers
- auf der Gepäckträgerplatte
- auf dem Rahmenrohr oberhalb des Tretlagers
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
Stichwörter
Katze, Fundamt, Hund, Geldbörse, Tierfund, verloren, freilaufend, herrenlos, Fundsache, Fundbüro, Portemonnaie, Fundsachen, Schlüssel, Handy, gefunden, ausgesetzt, Brille