Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Hinweise für Nordhorn: Fundsachen
Sie haben etwas gefunden
Wer eine verlorene Sache, die mehr als 10 Euro wert ist, findet und an sich nimmt, hat den Fund unverzüglich beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen und abzugeben.
Fahrräder können beim Fachbereich für Öffentliche Flächen, Enschedestr. 1, abgegeben werden zu folgenden Zeiten: Montag – Donnerstag von 7.30 – 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 – 12.30 Uhr
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
Danach können Sie grundsätzlich das Eigentum an der Fundsache erwerben, wenn sich der Eigentümer nicht gemeldet hat. Ausnahme: persönliche Gegenstände, Dokumente, Schlüssel, digitale Datenträger einschließlich Mobiltelefone. Des Weiteren haben Sie Anspruch auf Finderlohn.
Sie haben etwas verloren
Sie können sich im Einwohnermeldeamt nach verlorenen Gegenständen erkundigen oder im Internet nachsehen, ob Ihre verlorene Sache abgegeben wurde, dazu bitte hier klicken.
Fahrräder können mittwochs von 13.00 - 15.30 Uhr im Fachbereich für Öffentliche Flächen, Enschedestr. 1, besichtigt werden.
Sie haben ein Tier gefunden?
Setzen sie sich bitte mit dem Tierheim Niedergrafschaft, Echtelerstr. 15, 49849 Wilsum in Verbindung.
Telefon: 05945 447
Versteigerungen
Die nächste Versteigerung findet im Februar 2024 statt.
Die Versteigerung wird über die Seite Sonderauktionen.net abgewickelt.
Beginn der Vorschau 18.01.2024 ab 18:00 Uhr
Beginn der Auktion 15.02.2024 ab 18:00 Uhr
Ende der Auktion 25.02.2024 um 18:00 Uhr
Rechtsgrundlagen
§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Finderlohn / Gebühren
Finderlohn: in der Regel 5 Prozent vom Schätzwert der Fundsache
Verwahrgebühr: in der Regel 15 Prozent vom Schätzwert der Fundsache, mindestens 5,00 Euro
Bescheinigungen (zum Beispiel für die Versicherung) und sonstige schriftliche Auskünfte in Fundangelegenheiten 5,00 Euro
Sie haben etwas gefunden
Wer eine verlorene Sache, die mehr als 10 Euro wert ist, findet und an sich nimmt, hat den Fund unverzüglich beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen und abzugeben.
Fahrräder können beim Fachbereich für Öffentliche Flächen, Enschedestr. 1, abgegeben werden zu folgenden Zeiten: Montag - Donnerstag von 7.30 - 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 - 12.30 Uhr
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
Danach können Sie grundsätzlich das Eigentum an der Fundsache erwerben, wenn sich der Eigentümer nicht gemeldet hat. Ausnahme: persönliche Gegenstände, Dokumente, Schlüssel, digitale Datenträger einschließlich Mobiltelefone. Des Weiteren haben Sie Anspruch auf Finderlohn.
Sie haben etwas verloren
Sie können sich im Einwohnermeldeamt nach verlorenen Gegenständen erkundigen oder im Internet nachsehen, ob Ihre verlorene Sache abgegeben wurde, dazu bitte hier klicken.
Fahrräder können mittwochs von 13.00 - 15.30 Uhr im Fachbereich für Öffentliche Flächen, Enschedestr. 1, besichtigt werden.
Sie haben ein Tier gefunden?
Setzen sie sich bitte mit dem Tierheim Niedergrafschaft, Echtelerstr. 15, 49849 Wilsum in Verbindung.
Telefon: 05945 447
Versteigerungen
Die nächste Versteigerung findet im Februar 2024 statt.
Die Versteigerung wird über die Seite Sonderauktionen.net abgewickelt.
Beginn der Vorschau 18.01.2024 ab 18:00 Uhr
Beginn der Auktion 15.02.2024 ab 18:00 Uhr
Ende der Auktion 25.02.2024 um 18:00 Uhr
Rechtsgrundlagen
§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Finderlohn / Gebühren
Finderlohn: in der Regel 5 Prozent vom Schätzwert der Fundsache
Verwahrgebühr: in der Regel 15 Prozent vom Schätzwert der Fundsache, mindestens 5,00 Euro
Bescheinigungen (zum Beispiel für die Versicherung) und sonstige schriftliche Auskünfte in Fundangelegenheiten 5,00 Euro
Online-Dienst
Fundsachen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.30 und 14.00 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05921 87860
Fax: 05921 878-400
Kontaktperson
Birgit Averes
Frau Busch
Barbara Gomoluch
Helga Götker
Elisabeth Haneklaus
Petra Heinze
Stefanie Naujoks
Nicole Schievink
Ina Schwarze
Adriana Wroblewska
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
Stichwörter
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