Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Hinweise für Nordhorn: Fundsachen

    Sie haben etwas gefunden

    Wer eine verlorene Sache, die mehr als 10 Euro wert ist, findet und an sich nimmt, hat den Fund unverzüglich beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen und abzugeben.
    Fahrräder können beim Fachbereich für Öffentliche Flächen, Enschedestr. 1, abgegeben werden zu folgenden Zeiten: Montag - Donnerstag von 7.30 - 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 - 12.30 Uhr
    Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
    Danach können Sie grundsätzlich das Eigentum an der Fundsache erwerben, wenn sich der Eigentümer nicht gemeldet hat. Ausnahme: persönliche Gegenstände, Dokumente, Schlüssel, digitale Datenträger einschließlich Mobiltelefone. Des Weiteren haben Sie Anspruch auf Finderlohn.

    Sie haben etwas verloren

    Sie können sich im Einwohnermeldeamt nach verlorenen Gegenständen erkundigen oder im Internet nachsehen, ob Ihre verlorene Sache abgegeben wurde, dazu bitte hier klicken.
    Fahrräder können mittwochs von 13.00 - 15.30 Uhr im Fachbereich für Öffentliche Flächen, Enschedestr. 1, besichtigt werden.

    Sie haben ein Tier gefunden?

    Setzen sie sich bitte mit dem Tierheim Niedergrafschaft, Echtelerstr. 15, 49849 Wilsum in Verbindung.

    Telefon: 05945 447

    Versteigerungen

    Die nächste Versteigerung findet im Februar 2024 statt.

    Die Versteigerung wird über die Seite Sonderauktionen.net abgewickelt.

    Beginn der Vorschau      18.01.2024  ab 18:00 Uhr

    Beginn der Auktion         15.02.2024  ab 18:00 Uhr

    Ende der Auktion            25.02.2024 um 18:00 Uhr

    Rechtsgrundlagen

    §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

    Finderlohn / Gebühren

    Finderlohn: in der Regel 5 Prozent vom Schätzwert der Fundsache
    Verwahrgebühr: in der Regel 15 Prozent vom Schätzwert der Fundsache, mindestens 5,00 Euro

    Bescheinigungen (zum Beispiel für die Versicherung) und sonstige schriftliche Auskünfte in Fundangelegenheiten 5,00 Euro

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Nordhorn

    ID: L100040_475750183

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Nordhorn - Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Büchereiplatz

    48529 Nordhorn

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.30 und 14.00 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05921 878-400

    Telefon Festnetz: 05921 87860

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierfund, gefunden, Schlüssel, Fundsachen, Geldbörse, ausgesetzt, Fundsache, Portemonnaie, verloren, Handy, Brille, Fundbüro, herrenlos, Hund, freilaufend, Fundamt, Katze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de