Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Online-Dienste

    Alle Fundsachen online

    ID: L100040_468907039

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Fundmeldung Fahrrad online

    ID: L100040_466676988

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    Fundmeldung online

    ID: L100040_466676989

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    Fundsache suchen online

    ID: L100040_468907044

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    Gegenstand online als verloren melden

    ID: L100040_468907045

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr, ab 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: fundbuero@stadt-oldenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fundsachen

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

    • Bei Abholung einer Fundsache: Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) und "Eigentumsnachweis"

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fundsachen

    Verloren

    Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie im Online-Fundbüro der Stadt Oldenburg unter "Fundsache suchen online" oder unter "alle Fundsachen" nach Ihrem verlorenen Gegenstand suchen. Alternativ können Sie

      • telefonisch unter 0441 235-4444
      • schriftlich
      • oder persönlich bei der Stadt Oldenburg erfragen, ob Ihr Gegenstand schon abgegeben wurde.

    Online-Verlustanzeige stellen

    Sie können online unter "Gegenstand als verloren melden" eine Verlustanzeige aufgeben. Alternativ können Sie die Verlustanzeige auch

      • telefonisch unter 0441 235-4444
      • schriftlich
      • oder persönlich bei der Stadt Oldenburg melden.

    Ihr Gegenstand wird im Verlustregister des Fundbüros der Stadt Oldenburg eingetragen. Das Fundbüro Oldenburg kann nur Verlustanzeigen von Gegenständen aufnehmen, welche im Stadtgebiet Oldenburg verloren wurden.

    • Wenn wir Ihre verlorene Sache im Fundbüro haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten Ihr Eigentum nach Zahlung einer Verwahrgebühr zurück.

    Hinweis: Ihre Verlustanzeige ersetzt nicht eine offizielle Verlustmeldung oder Sperrung, wie sie zum Beispiel bei verlorenen EC-Karten oder Ausweisdokumenten zum Schutz vor Missbrauch erforderlich ist.

    Sollten Sie in der Zwischenzeit den als verloren gemeldeten Gegenstand wiederfinden, können Sie den Wiederfund mit Verweis auf Ihre Verlustanzeige dem Fundbüro schriftlich per E-Mail an fundbuero[at]stadt-oldenburg.de mitteilen. Bei einer bereits gestellten Online-Verlustanzeige fügen Sie bitte die Referenznummer hinzu.

    Verlustbescheinigung beantragen

    Benötigen Sie eine Verlustbescheinigung? Im Fundbüro können Sie auch eine kostenpflichtige Bescheinigung, dass Ihre verlorene Sache nicht abgegeben wurde, für Ihre Versicherung erhalten. Nehmen Sie dazu bitte zusätzlich - möglichst mit Verweis auf Ihre Verlustanzeige - Kontakt mit dem Fundbüro auf unter fundbuero[at]stadt-oldenburg.de

    Gefunden

    • Gegenstände mit einem Wert über 10 Euro, die Sie gefunden haben, müssen Sie dem Fundbüro melden.
    • Sie können den Fund
      • online über "Fundmeldung online" oder
      • telefonisch unter 0441 235-4444 mitteilen.
    • Folgende Gegenstände müssen im Fundbüro zudem zeitnah nach der Fundmeldung abgegeben werden: Dokumente, Schlüssel, Bargeld, Datenträger wie Handys, Digitalkameras, MP3-Player
    • Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate ab Anzeigedatum (der Tag, an dem die Fundsache gemeldet wurde). Hat sich die Eigentümerin oder der Eigentümer innerhalb der Frist nicht gemeldet, können Sie die Fundsache behalten (gegebenenfalls nach Zahlung einer Verwaltungsgebühr).
    • Gegenstände, von denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie absichtlich weggeworfen hat (Schrott), werden vom Fundbüro nicht angenommen.

    Gefundene Tiere

    Für die Abgabe des Tieres setzen Sie sich bitte mit dem Tierheim in Verbindung. Sollte die Abgabe im Tierheim nicht möglich sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem ServiceCenter unter der Telefonnummer 0441 235-4444 auf.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fundsachen

    • Bescheinigung für die Versicherung: 5 Euro
    • Verwahrgebühr bei einem Wert bis 500 Euro: 5 bis 75 Euro je nach Wert und Lagerdauer. Sollte der Wert des Gegenstandes 500 Euro übersteigen, erfragen Sie die fällige Verwahrgebühr bitte direkt im Fundbüro.
      • Bei Fundhandys können weitere Gebühren hinzukommen, unter anderem für die Datenlöschung (25 Euro), Aktivierungssperre (25 Euro) oder für die Datenlöschung notwendige Reparaturkosten. Die endgültigen Gebühren werden vorab mit der Finderin oder dem Finder besprochen.

    Die Gebühren des Bürgerbüro Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fundsachen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierfund, gefunden, Schlüssel, Fundsachen, Geldbörse, ausgesetzt, Fundsache, Portemonnaie, verloren, Handy, Brille, Fundbüro, herrenlos, Hund, freilaufend, Fundamt, Katze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de