Fundsachen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Hinweise für Achim: Fundsachen

    Vorbei sind die Zeiten, im Fundbüro (Bürgerbüro) nachzufragen, ob eine Sache gefunden wurde, die Sie verloren haben.

    Hier können Sie ab sofort online nach Fundsachen suchen: www.fundbürodeutschland.de

    Wichtiger Hinweis:

    Leider muss bei diesem Service auch davon ausgegangen werden, dass "Schwarze Schafe" behaupten werden, Eigentümer einer Sache zu sein, die als Fundsache registriert und eingelagert ist. Um diesem Missbrauch vorzubeugen, werden nicht alle Details der Fundsachen veröffentlicht, sodass - wie bisher auch - vor Ort eine eindeutige Identifizierung der Fundsachen erfolgen muss. Dies sollte auch in Ihrem Interesse liegen, wenn Sie etwas verloren haben.

    Online-Dienst

    Fundbüro, digital (ext)

    ID: L100040_545346620

    Beschreibung

    Suche von verlorenen Gegenständen im digitalen Fundbüro

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Achim - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Obernstraße 38

    28832 Achim

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Terminabsprache: Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04202 9529-567

    E-Mail: buergerbuero@stadt.achim.de

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Achim: Fundsachen

    Bei der Abholung einer Fundsache wird eine Verwaltungsgebühr erhoben , die mindestens 4,10 € beträgt. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache und der Dauer der Verwahrung.

    Bemerkungen

    Hinweise für Achim: Fundsachen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierfund, gefunden, Schlüssel, Fundsachen, Geldbörse, ausgesetzt, Fundsache, Portemonnaie, verloren, Handy, Brille, Fundbüro, herrenlos, Hund, freilaufend, Fundamt, Katze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de