Fundsachen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere 

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Hinweise für Ritterhude: Fundsachen

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Bitte bedenken Sie, dass nicht jedes freilaufende Tier ein Fundtier ist. Nur wenn das Tier unterernährt, verletzt oder offensichtlich krank ist, sollten Sie die Gemeinde informieren. Das Tier wird dann wenn möglich eingefangen und zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht. Bitte füttern Sie freilaufende Katzen nicht; durch die Fütterung werden weitere Katzen angelockt und damit die Problematik übertragbarer Krankheiten verschärft.  Wenn Sie in Ritterhude ein Tier gefunden haben, müssen Sie mit der Gemeinde  Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Wenn Sie ein offensichtlich herrenloses Tier behalten möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.

    Die Gemeinde veröffentlicht den Fund eines Tieres, um dem Eigentümer des Tieres die Möglichkeit zu geben, das Tier zurück zu bekommen. Haben sich die Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist (üblicherweise eines Monats) nicht gemeldet, gilt das Tier als herrenlos und wird in die Vermittlung aufgenommen.

    Wenn Sie ein Tier vermissen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an das Tierheim. Die Kontaktdaten finden Sie im nachstehenden Link.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Bitte bedenken Sie, dass nicht jedes freilaufende Tier ein Fundtier ist. Nur wenn das Tier unterernährt, verletzt oder offensichtlich krank ist, sollten Sie die Gemeinde informieren. Das Tier wird dann wenn möglich eingefangen und zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht. Bitte füttern Sie freilaufende Katzen nicht; durch die Fütterung werden weitere Katzen angelockt und damit die Problematik übertragbarer Krankheiten verschärft. Wenn Sie in Ritterhude ein Tier gefunden haben, müssen Sie mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Wenn Sie ein offensichtlich herrenloses Tier behalten möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.

    Die Gemeinde veröffentlicht den Fund eines Tieres, um dem Eigentümer des Tieres die Möglichkeit zu geben, das Tier zurück zu bekommen. Haben sich die Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist (üblicherweise eines Monats) nicht gemeldet, gilt das Tier als herrenlos und wird in die Vermittlung aufgenommen.

    Wenn Sie ein Tier vermissen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an das Tierheim. Die Kontaktdaten finden Sie im nachstehenden Link.



    Online-Dienst

    Fundmeldung / Verlustmeldung

    ID: L100040_473954628

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Fundsache / Verlustsache online melden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Ritterhude wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ritterhude: Fundsachen

    Die Fundgegenstände werden 6 Monate hier in der Gemeide aufbewahrt und gehen danach entweder ins Eigentum der Finderin oder des Finders oder der Gemeinde über.

    Die Fundgegenstände werden 6 Monate hier in der Gemeide aufbewahrt und gehen danach entweder ins Eigentum der Finderin oder des Finders oder der Gemeinde über.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ritterhude: Fundsachen

    Negativbescheinigungen von Fundsachen:
    Für eine Bescheinigung, dass ein als Verlust geltend gemachter Gegenstand nicht als Fundsache abgegeben wurde, wird eine Gebühr in Höhe von 5 EUR erhoben.

    Außerdem richten sich Gebühren und der Finderlohn nach dem Wert der jeweiligen Fundsache.

    Berechnung der Höhe des Finderlohns

    Die Höhe des Finderlohns berechnet sich wie folgt: Fundsache hat einen Wert bis 500 Euro: Finderlohn in Höhe von 5 % des Wertes. Fundsache hat einen Wert über 500 Euro: Finderlohn in Höhe von 25 Euro (5 % von 500 Euro) plus 3 % von dem über 500 Euro hinausgehenden Wert.

    Negativbescheinigungen von Fundsachen:
    Für eine Bescheinigung, dass ein als Verlust geltend gemachter Gegenstand nicht als Fundsache abgegeben wurde, wird eine Gebühr in Höhe von 5 EUR erhoben.

    Außerdem richten sich Gebühren und der Finderlohn nach dem Wert der jeweiligen Fundsache.

    Berechnung der Höhe des Finderlohns

    Die Höhe des Finderlohns berechnet sich wie folgt: Fundsache hat einen Wert bis 500 Euro: Finderlohn in Höhe von 5 % des Wertes. Fundsache hat einen Wert über 500 Euro: Finderlohn in Höhe von 25 Euro (5 % von 500 Euro) plus 3 % von dem über 500 Euro hinausgehenden Wert.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    herrenlos, Fundsache, verloren, Handy, Katze, Fundsachen, Fundamt, Brille, Tierfund, freilaufend, Schlüssel, Fundbüro, Geldbörse, ausgesetzt, Portemonnaie, Hund, gefunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)