Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Online-Dienst
Fundsachen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Hanstedt: Fundsachen
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.
Ansprechpartner
Team Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Fax: +49 4184 803-49
Kontaktperson
Frau Jaymie Melina Müller
Zuständig für
- Sonstiges: bei Fundsachen
E-Mail: meldeamt@hanstedt.de
Telefon Festnetz: +49 4184 803-31
Fax: +49 4184 803-49
Frau Christine Fey
Zuständig für
- Sonstiges: bei Fundsachen
Fax: +49 4184 803-49
E-Mail: meldeamt@hanstedt.de
Telefon Festnetz: +49 4184 803-32
Frau Sandra Henkel
Zuständig für
- Sonstiges: bei Fundsachen
Hausanschrift
E-Mail: meldeamt@hanstedt.de
Telefon Festnetz: +49 4184 803-33
Fax: +49 4184 803-49
Frau Katja Rannow
Zuständig für
- Sonstiges: bei Fundtieren
Fax: +49 4184 803-49
E-Mail: ordnung@hanstedt.de
Telefon Festnetz: +49 4184 803-46
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hanstedt: Fundsachen
- Personalausweis
- Fundgegenstand
- Personalausweis
- Fundgegenstand
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hanstedt: Fundsachen
Der Fundgegenstand ist innerhalb von 6 Monaten im Fundbüro der Samtgemeinde Hanstedt abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, geht das Eigentum an die Samtgemeinde Hanstedt über.
Der Fundgegenstand ist innerhalb von 6 Monaten im Fundbüro der Samtgemeinde Hanstedt abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, geht das Eigentum an die Samtgemeinde Hanstedt über.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hanstedt: Fundsachen
Beim Abgeben eines gefundenen Gegenstandes fallen keine Gebühren an.
Bei Abholung eines Gegenstandes fällt eine Verwaltungsgebühr an. Maßgebend für die Höhe der Gebühr ist der Schätzwert der Fundsache.
Beim Abgeben eines gefundenen Gegenstandes fallen keine Gebühren an.
Bei Abholung eines Gegenstandes fällt eine Verwaltungsgebühr an. Maßgebend für die Höhe der Gebühr ist der Schätzwert der Fundsache.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
Stichwörter
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