Fundsachen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere 

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Hinweise für Rosengarten: Fundsachen

    Allgemeine Informationen

    Falls Sie einen Gegenstand gefunden haben, können Sie diesen im Fundbüro im Rathaus, bei jeder Ortsverwaltung sowie auch auf dem Polizeikommissariat abgeben.

    Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Falls es sich um einen größeren Gegenstand, wie z.B. ein Fahrrad handelt, wird dieser nach vorheriger Absprache mit der Kommune auch vom Betriebshof/ Bauhof abgeholt.

    Der Finder einer Sache mit einem Wert von über 10 EUR ist gemäß der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, den Fund dem zuständigen Fundbüro anzuzeigen, falls er den Eigentümer nicht ermitteln kann.

    Ob Ihre verloren gegangene Sache möglicherweise im Fundbüro abgegeben wurde, können Sie telefonisch erfragen. Die Fundsache muss vom Eigentümer möglichst detailiert beschrieben werden, um Verwechslungen auszuschließen. Wenn das Eigentum nachgewiesen wurde, wird die Sache gegen Quittung ausgehändigt.

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    Neben den üblichen Fundsachen wie Fahrräder, Schlüssel, Brillen und Regenschirme werden mithin allerlei Kuriositäten verloren oder gefunden.

    Vermissen Sie etwas? Vielleicht hat es jemand bei uns abgegeben. Eventuell wurde es auch in einem benachbarten Fundbüro abgegeben, Schauen Sie in nachstehenden Links, ob Ihr Gegenstand dabei ist.

    Klicken Sie hier und gelangen zu:

    Fundbüro Deutschland

    Fundbüro der einzelnen Gemeinden Deutschlands

    Haben Sie etwas gefunden? Geben Sie`s einfach bei uns ab!


    Aufbewahrung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Tiere 

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Tierheim. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt.



    Allgemeine Informationen

    Falls Sie einen Gegenstand gefunden haben, können Sie diesen im Fundbüro im Rathaus, bei jeder Ortsverwaltung sowie auch auf dem Polizeikommissariat abgeben.

    Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Falls es sich um einen größeren Gegenstand, wie z.B. ein Fahrrad handelt, wird dieser nach vorheriger Absprache mit der Kommune auch vom Betriebshof/ Bauhof abgeholt.

    Der Finder einer Sache mit einem Wert von über 10 EUR ist gemäß der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, den Fund dem zuständigen Fundbüro anzuzeigen, falls er den Eigentümer nicht ermitteln kann.

    Ob Ihre verloren gegangene Sache möglicherweise im Fundbüro abgegeben wurde, können Sie telefonisch erfragen. Die Fundsache muss vom Eigentümer möglichst detailiert beschrieben werden, um Verwechslungen auszuschließen. Wenn das Eigentum nachgewiesen wurde, wird die Sache gegen Quittung ausgehändigt.

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    Neben den üblichen Fundsachen wie Fahrräder, Schlüssel, Brillen und Regenschirme werden mithin allerlei Kuriositäten verloren oder gefunden.

    Vermissen Sie etwas? Vielleicht hat es jemand bei uns abgegeben. Eventuell wurde es auch in einem benachbarten Fundbüro abgegeben, Schauen Sie in nachstehenden Links, ob Ihr Gegenstand dabei ist.

    Klicken Sie hier und gelangen zu:

    Fundbüro Deutschland

    Fundbüro der einzelnen Gemeinden Deutschlands

    Haben Sie etwas gefunden? Geben Sie`s einfach bei uns ab!


    Aufbewahrung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Tiere

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Tierheim. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt.



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Gemeinde Rosengarten

    ID: L100040_487016431

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2023

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Rosengarten: Fundsachen


    ACHTUNG

    Ab 1.1.2025:
    Fundtierunterbringung  in Rosengarten neu geregelt!

    Die Gemeinde Rosengarten hat mit dem Tierzentrum Neu Wulmstorf in Mienenbüttel seit dem 01.01.2025 einen neuen Partner bei der Unterbringung von Fundtieren.

    Sie können seit dem 01.01.2025 Fundtiere nicht mehr wie gewohnt zum Tierschutzverein Buchholz, sondern direkt zum

    Tierzentrum Neu Wulmstorf,
    Oldendorfer Straße 41,
    21629 Neu Wulmstorf


    bringen. Sie erreichen das Tierzentrum

    telefonisch unter 04168 / 9189563 oder
    per E-Mail unter info@tierzentrum-neu-wulmstorf.de.

    Weitere Informationen zum Tierzentrum finden Sie auf der Homepage www.tierzentrum-neu-wulmstorf.de.


    Externe Ansprechpartner

    Tierheim Buchholz

    Anschrift: Holzweg 25

    21244 Buchholz

    Telefon: (04181) 32 67 3

    Telefax: (04181) 29 31 77

    Handy: (0160) 981 247 47

    E-Mail: info@tierheim-buchholz.de

    https://www.tierheim-buchholz.de/

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    21224 Rosengarten

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefunden, Geldbörse, freilaufend, ausgesetzt, Hund, Portemonnaie, herrenlos, verloren, Fundsachen, Schlüssel, Handy, Fundsache, Fundbüro, Katze, Tierfund, Fundamt, Brille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024