Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Hinweise für Sulingen: Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Online-Dienste
Fundbüro Online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zum Serviceportal Stadt Sulingen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr und Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04271 88-310
Telefon Festnetz: 04271 88-311
E-Mail: nicole.kossinna@sulingen.de
E-Mail: nicole.kossinna@sulingen.de
Kontaktperson
Frau Beate Neidhardt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Hinweise für Sulingen: Fundsachen
Eine Fundsache können Sie bei uns telefonisch melden oder bei uns vorbeibringen. Natürlich können Sie uns auch fragen, wenn Sie selbst etwas verloren haben.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, nach Fundsachen online zu suchen. Unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses können Sie sich nach verlorenen Gegenständen erkundigen, ob diese möglicherweise abgegeben worden sind!
Hier geht's zur Onlinesuche von Fundsachen
Die Suche ist denkbar einfach:
1. Aufruf des virtuellen Fundbüros über den Link unten auf dieser Seite
2. Auswahl des verlorenen Gegenstandes aus verschiedenen Kategorien
3. Angaben zu Eigenschaften des Gegenstandes, Verlustumständen und Verlustdatum
4. Angabe der persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse)*
Direkt nach Absenden Ihrer Verlustmeldung erfolgt ein Systemabgleich und Sie erfahren, ob Ihr Gegenstand ggf. bereits abgegeben wurde. Sie erhalten außerdem eine E-Mail mit einer Referenznummer sowie einen Link zu Ihrer Verlustmeldung, die Sie nachträglich ändern oder stornieren können.
Wird Ihr Gegenstand gefunden, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Sulingen: Fundsachen
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand von der Kommune verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sulingen: Fundsachen
Personen, die eine Bestätigung für die Versicherung über ein nicht aufgefundenes Fahrrad benötigen, bekommen diese beim Fundbüro.
Fundgegenstände, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist weder vom Verlierer noch vom Finder abgeholt wurden, werden verkauft oder anderweitig verwertet.
Weitere Informationen
Hinweise für Sulingen: Fundsachen
- Fundinfo NovafindSuche nach Fundsachen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
Stichwörter
Portemonnaie, ausgesetzt, Hund, freilaufend, Brille, Geldbörse, herrenlos, Tierfund, Katze, Fundamt, Fundsachen, Fundbüro, gefunden, Fundsache, verloren, Schlüssel, Handy