Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Hinweise für Uetze: Fundsachen und -versteigerung
Wenn Sie etwas gefunden haben, sind Sie verpflichtet, die Fundsache im Fundbüro abzugeben, sobald der Fundgegenstand einen Wert von 10 € übersteigt ( §§ 965 ff. BGB).
Wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie beim Fundbüro eine Verlustanzeige aufgeben. Diese dient auch als Nachweis für Ihre Versicherung, sofern sie dies benötigen. Die Gebühr beträgt 5,00 €.
Fundsachen Liste:
Außerdem können Sie sich hier informieren, ob Ihr Verlust bereits bei uns abgegeben wurde.
Bei Fundsachen, bei denen der Verlierer z. B. anhand von Ausweispapieren festgestellt werden kann, erfolgt durch das zuständige Fundbüro grundsätzlich der Versuch den Verlierer schnellstmöglich zu informieren.
Auch wenn keine Verlustanzeige erstattet wird, ist eine Nachfrage beim Fundbüro in jedem Fall sinnvoll.
Aufbewahrung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Der Finder/die Finderin erwirbt das Eigentum an der Fundsache, wenn diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten haben,
- der Verlierer/ die Verliererin sich nicht gemeldet hat und
- die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Für die Verwahrung der Fundsache im Fundbüro wird bei Abholung durch den/die Eigentümer/in bzw. Finder/in - eine Verwaltungsgebühr fällig. Diese richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache, beträgt jedoch mindestens 5,00 €.
Versteigerung
Fundgegenstände, die nach der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten, nicht an die eigentumsberechtigten Personen ausgehändigt werden können, werden öffentlich versteigert. Den genauen Termin der Versteigerung entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse oder der Homepage der Gemeinde Uetze. Aktuelle Versteigerungen finden Sie immer hier.
Eigentumsansprüche können am Versteigerungstag nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde Uetze.
Online-Dienst
Fundsachen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Uetze: Fundsachen und -versteigerung
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05173 970-170
E-Mail: buergerservice@uetze.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Uetze: Fundsachen und -versteigerung
Sollte Ihnen ein Tier abhanden gekommen sein bzw. sollten Sie ein herrenloses Tier aufgefunden haben, fragen Sie bitte beim Tierheim Burgdorf oder bei der Gemeinde Uetze nach.
Tierheim Burgdorf - Geschäftsstelle -
Friederikenstraße 46, 31303 Burgdorf
Tel. 05136-3545 od. 05136-9204301
FAX 05136-9723008
E-Mail : tierheim_burgdorf@htp-tel.de
Bemerkungen
Hinweise für Uetze: Fundsachen und -versteigerung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
Stichwörter
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