Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Hinweise für Burgdorf: Fundsachen
Anzeige eines Fundes
Die Anzeige eines Fundes kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Wenn dies schriftlich oder telefonisch angezeigt wird, muss der Fundgegenstand sehr genau beschrieben werden.
Aufbewahrung der Fundsache: entweder im Fundbüro oder beim Finder oder Finderin.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate nach Anmeldung der Fundsache.
Eigentumserwerb
Der Finder oder Finderin erwirbt das Eigentum an der Fundsache, wenn diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten haben, Verlierer oder Verliererin sich nicht gemeldet haben oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Herausgabe der Fundsache
Dem Verlierer / Verliererin wird die Fundsache herausgegeben, wenn sie nachweisen können, dass sie Eigentümer/ Eigentümerin oder Besitzer / Besitzerin der Fundsache sind.
Dem Finder/ der Finderin wird die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist auf Verlangen herausgegeben, falls dieser die Fundsache nicht schon verwahrt.
Die Höhe des Finderlohnes richtet sich ebenfalls nach dem Wert und der Aufbewahrungszeit der Fundsache.
Anzeige eines Fundes
Die Anzeige eines Fundes kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Wenn dies schriftlich oder telefonisch angezeigt wird, muss der Fundgegenstand sehr genau beschrieben werden.
Aufbewahrung der Fundsache: entweder im Fundbüro oder beim Finder oder Finderin.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate nach Anmeldung der Fundsache.
Eigentumserwerb
Der Finder oder Finderin erwirbt das Eigentum an der Fundsache, wenn diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten haben, Verlierer oder Verliererin sich nicht gemeldet haben oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Herausgabe der Fundsache
Dem Verlierer / Verliererin wird die Fundsache herausgegeben, wenn sie nachweisen können, dass sie Eigentümer/ Eigentümerin oder Besitzer / Besitzerin der Fundsache sind.
Dem Finder/ der Finderin wird die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist auf Verlangen herausgegeben, falls dieser die Fundsache nicht schon verwahrt.
Die Höhe des Finderlohnes richtet sich ebenfalls nach dem Wert und der Aufbewahrungszeit der Fundsache.
Online-Dienst
Online-Fundbüro
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
33 - Bürgerbüro/ Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Bürgerbüro Mo. und Do. 8.00 - 18.00 Uhr Di. 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. 8.00-13.00 Uhr --------------------------------------------------
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Burgdorf: Fundsachen
Bürgerliches Gesetzbuch
Bürgerliches Gesetzbuch
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Burgdorf: Fundsachen
Bei Aufbewahrung der Fundsache im Fundbüro fällt eine Verwaltungsgebühr je nach Schätzwert des Fundgegenstandes an, mindestens jedoch 4,10 Euro.
Bei Aufbewahrung der Fundsache im Fundbüro fällt eine Verwaltungsgebühr je nach Schätzwert des Fundgegenstandes an, mindestens jedoch 4,10 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Burgdorf: Fundsachen
Versteigerungen
In der Regel finden zwei Versteigerungen im Jahr statt. Genaue Termine entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender und der örtlichen Presse.
Versteigerungen
In der Regel finden zwei Versteigerungen im Jahr statt. Genaue Termine entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender und der örtlichen Presse.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
Stichwörter
herrenlos, Fundsache, verloren, Handy, Katze, Fundsachen, Fundamt, Brille, Tierfund, freilaufend, Schlüssel, Fundbüro, Geldbörse, ausgesetzt, Portemonnaie, Hund, gefunden