Fundsachen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere 

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Hinweise für Burgdorf: Fundsachen

    Allgemeine Informationen

    Anzeige eines Fundes

    Die Anzeige eines Fundes kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Wenn dies schriftlich oder telefonisch angezeigt wird, muss der Fundgegenstand sehr genau beschrieben werden.

    Aufbewahrung der Fundsache: entweder im Fundbüro oder beim Finder oder Finderin.


    Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate nach Anmeldung der Fundsache.


    Eigentumserwerb

    Der Finder oder Finderin erwirbt das Eigentum an der Fundsache, wenn diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten haben, Verlierer oder Verliererin sich nicht gemeldet haben oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.


    Herausgabe der Fundsache

    Dem Verlierer / Verliererin wird die Fundsache herausgegeben, wenn sie nachweisen können, dass sie Eigentümer/ Eigentümerin oder Besitzer / Besitzerin der Fundsache sind.

    Dem Finder/ der Finderin wird die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist auf Verlangen herausgegeben, falls dieser die Fundsache nicht schon verwahrt.


    Die Höhe des Finderlohnes richtet sich ebenfalls nach dem Wert und der Aufbewahrungszeit der Fundsache.



    Allgemeine Informationen

    Anzeige eines Fundes

    Die Anzeige eines Fundes kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Wenn dies schriftlich oder telefonisch angezeigt wird, muss der Fundgegenstand sehr genau beschrieben werden.

    Aufbewahrung der Fundsache: entweder im Fundbüro oder beim Finder oder Finderin.


    Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate nach Anmeldung der Fundsache.


    Eigentumserwerb

    Der Finder oder Finderin erwirbt das Eigentum an der Fundsache, wenn diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten haben, Verlierer oder Verliererin sich nicht gemeldet haben oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.


    Herausgabe der Fundsache

    Dem Verlierer / Verliererin wird die Fundsache herausgegeben, wenn sie nachweisen können, dass sie Eigentümer/ Eigentümerin oder Besitzer / Besitzerin der Fundsache sind.

    Dem Finder/ der Finderin wird die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist auf Verlangen herausgegeben, falls dieser die Fundsache nicht schon verwahrt.


    Die Höhe des Finderlohnes richtet sich ebenfalls nach dem Wert und der Aufbewahrungszeit der Fundsache.



    Online-Dienst

    Online-Fundbüro

    ID: L100040_388995899

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    33 - Bürgerbüro/ Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Spittaplatz 4

    31303 Burgdorf

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Bürgerbüro Mo. und Do. 8.00 - 18.00 Uhr Di. 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. 8.00-13.00 Uhr --------------------------------------------------

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05136 898-244

    Fax: 05136 898-212

    E-Mail: Buergerbuero@burgdorf.de

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitung von Angelegenheiten im Bürgerbüro ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burgdorf: Fundsachen

    Bürgerliches Gesetzbuch

    Bürgerliches Gesetzbuch

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Burgdorf: Fundsachen

    Bei Aufbewahrung der Fundsache im Fundbüro fällt eine Verwaltungsgebühr je nach Schätzwert des Fundgegenstandes an, mindestens jedoch 4,10 Euro.

    Bei Aufbewahrung der Fundsache im Fundbüro fällt eine Verwaltungsgebühr je nach Schätzwert des Fundgegenstandes an, mindestens jedoch 4,10 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Burgdorf: Fundsachen

    Versteigerungen

    In der Regel finden zwei Versteigerungen im Jahr statt. Genaue Termine entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender und der örtlichen Presse.

    Versteigerungen

    In der Regel finden zwei Versteigerungen im Jahr statt. Genaue Termine entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender und der örtlichen Presse.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    herrenlos, Fundsache, verloren, Handy, Katze, Fundsachen, Fundamt, Brille, Tierfund, freilaufend, Schlüssel, Fundbüro, Geldbörse, ausgesetzt, Portemonnaie, Hund, gefunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)