Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Online-Dienste
Bürgerbüro: Fundbüro Online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Bürgerbüro: Fundbüro Online
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Vertrauensniveau
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Zoll-Auktion - Versteigerung von Fundsachen und vieles mehr!
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen
Außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung melden Sie den Fund eines Tieres/Hundes der Polizei Herzberg, Telefon 05521 / 92001-0, die dann die Unterbringung veranlasst.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung melden Sie den Fund eines Tieres/Hundes der Polizei Herzberg, Telefon 05521 / 92001-0, die dann die Unterbringung veranlasst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 08:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: 09:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carmen Barke
Frau Maike Bode
Frau Stella Richter
Frau Svenja Siegert
Frau Laura Zschieschang
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen
Verfahrensablauf
Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie eine verlorene Sache finden und an sich nehmen, müssen Sie den Fund unverzüglich im Bürgerbüro Herzberg am Harz anzeigen. Damit kann sichergestellt werden, dass der rechtmäßige Eigentümer wieder in den Besitz des Gegenstandes kommt.
Sie haben etwas verloren?
Bei dem Verlust einer Sache können Sie telefonisch, persönlich oder schriftlich beim Bürgerbüro erfragen, ob der verlorene Gegenstand abgegeben wurde.
Vielleicht finden Sie dort den schon lange vermissten Schlüssel oder Regenschirm, das abhanden gekommene Fahrrad oder andere verschwundene Dinge wieder.
Aufbewahrungspflichten
Die Aufbewahrungspflicht beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Kann der Eigentümer nicht ermittelt werden oder macht dieser seine Rechte an der Fundsache nicht geltend, kann der Finder gegen eine Aufbewahrungsgebühr Eigentum an der Sache erwerben.
Fundsachenversteigerung
Es finden regelmäßig Versteigerungen der Fundsachen statt, die nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer nicht abgeholt worden sind. Die Termine für die Versteigerungen werden rechtzeitig in der örtlichen Presse bekannt gegeben bzw. können im Bürgerbüro erfragt werden.
Finderlohn
Der Finder kann vom Eigentümer einen Finderlohn verlangen. Dieser beträgt bis zu einem Wert von 500 € = 5 %, vom 500 € übersteigenden Wert = 3 %.
Hinweis für gefundene bzw. vermisste Tiere
Sollten Sie Tiere auffinden oder vermissen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich II der Stadt Herzberg am Harz , Telefon: 05521 / 852-210 bis 212, auf.
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie eine verlorene Sache finden und an sich nehmen, müssen Sie den Fund unverzüglich im Bürgerbüro Herzberg am Harz anzeigen. Damit kann sichergestellt werden, dass der rechtmäßige Eigentümer wieder in den Besitz des Gegenstandes kommt.
Sie haben etwas verloren?
Bei dem Verlust einer Sache können Sie telefonisch, persönlich oder schriftlich beim Bürgerbüro erfragen, ob der verlorene Gegenstand abgegeben wurde.
Vielleicht finden Sie dort den schon lange vermissten Schlüssel oder Regenschirm, das abhanden gekommene Fahrrad oder andere verschwundene Dinge wieder.
Aufbewahrungspflichten
Die Aufbewahrungspflicht beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Kann der Eigentümer nicht ermittelt werden oder macht dieser seine Rechte an der Fundsache nicht geltend, kann der Finder gegen eine Aufbewahrungsgebühr Eigentum an der Sache erwerben.
Fundsachenversteigerung
Es finden regelmäßig Versteigerungen der Fundsachen statt, die nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer nicht abgeholt worden sind. Die Termine für die Versteigerungen werden rechtzeitig in der örtlichen Presse bekannt gegeben bzw. können im Bürgerbüro erfragt werden.
Finderlohn
Der Finder kann vom Eigentümer einen Finderlohn verlangen. Dieser beträgt bis zu einem Wert von 500 € = 5 %, vom 500 € übersteigenden Wert = 3 %.
Hinweis für gefundene bzw. vermisste Tiere
Sollten Sie Tiere auffinden oder vermissen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich II der Stadt Herzberg am Harz , Telefon: 05521 / 852-210 bis 212, auf.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Neben der Verwahrungsgebühr sind ggf. als besondere Auslagen zu erstatten:
- bei Fahrzeugen oder anderen sperrigen Gegenständen die Aufwendungen für den Transport und die Unterhaltung,
- bei Fundtieren die Aufwendungen für den Transport, für Futter und für den Tierarzt,
- bei besonderen Wertgegenständen die Aufwendungen für eine gesicherte Unterbringung.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Neben der Verwahrungsgebühr sind ggf. als besondere Auslagen zu erstatten:
- bei Fahrzeugen oder anderen sperrigen Gegenständen die Aufwendungen für den Transport und die Unterhaltung,
- bei Fundtieren die Aufwendungen für den Transport, für Futter und für den Tierarzt,
- bei besonderen Wertgegenständen die Aufwendungen für eine gesicherte Unterbringung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
Stichwörter
gefunden, Geldbörse, freilaufend, ausgesetzt, Hund, Portemonnaie, herrenlos, verloren, Fundsachen, Schlüssel, Handy, Fundsache, Fundbüro, Katze, Tierfund, Fundamt, Brille