Fundsachen
Hinweise für Schöningen: Fundsachen
Wenn Sie eine Sache, wie zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel oder Rucksack, im Wert von über 10,00 Euro gefunden haben, müssen Sie dies beim Fundbüro Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises anzeigen. Einen Verlust können Sie ebenfalls beim Fundbüro anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Online-Dienst
Fundsachen
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Schöningen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: sowie jeden ersten Samstag im Monat von 09:30 - 12:00 Uhr Ausnahmeregelung bei Feier-und Brückentag: 2. Samstag im Monat von 09:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05352 512-144
Telefon Festnetz: 05352 512-157
Telefon Festnetz: 05352 512-145
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05352 5120
E-Mail: buergerbuero@schoeningen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schöningen: Fundsachen
- Fund- oder Verlustanzeige
- Je nachdem, um welche Fund- oder Verlustsache es sich konkret handelt, müssen Sie für die weitere Bearbeitung entsprechende Nachweise vorlegen (beispielsweise Personalausweis, Zweitschlüssel, IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops). Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.
Formulare
Hinweise für Schöningen: Fundsachen
Nutzen Sie gerne unseren Online-Service. Die Anzeige von Fund- oder Verlustsachen kann aber auch persönlich vor Ort beim Fundbüro getätigt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Schöningen: Fundsachen
Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10,00 Euro hat.
Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schöningen: Fundsachen
Bezeichnung: §965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schöningen: Fundsachen
Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:
- Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer unverzüglichen Anzeige verpflichtet.
- Sie können auch eine verlorene Sache anzeigen.
- Die Anzeige kann per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro getätigt werden.
- Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fund- oder Verlustsache abgeben.
- In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
- Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
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